IPO-Beratung
BDO Deutsche Warentreuhand strukturiert und plant den Börsengang in seinem zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Verantwortlichkeiten und der Arbeitsabläufe. Wir sorgen für den laufenden Informationsaustausch zwischen den Mandanten, den emissionsbegleitenden Bankinstituten sowie den Beratern und sonstigen den Börsengang begleitenden Dienstleistern.
Die Beurteilung der Börsenfähigkeit erfolgt regelmäßig im Rahmen des so genannten Due Diligence Reviews. Hier wird das Unternehmen hinsichtlich seiner Chancen und Risiken, seiner Stärken und Schwächen sowie der Plausibilität seiner Planungszahlen untersucht. Auch wird z.B. untersucht, ob die interne Organisation in der Lage ist, die strengen Qualitätsanforderungen der Börse an Rechnungslegung und Berichterstattung zu erfüllen.
Anlässlich der Vorbereitung eines Börsengangs ergeben sich zudem vielschichtige steuerliche Fragestellungen. Insbesondere dann, wenn zur Durchführung des Börsengangs eine Änderung der Rechtsform erforderlich ist, wird von uns detailliert untersucht, welche steuerlichen Konsequenzen sich durch die Umstrukturierung als solche ergeben und wie sich die steuerliche Situation der alten und auch der neuen Anteilseigner nach dem Börsengang darstellen wird. Aus ertragsteuerlicher Sicht sind hierbei insbesondere die zahlreichen „Fallstricke“ zu beachten, die durch das Steuersenkungsgesetz 2001 und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts z.B. in Form von „Behaltefristen“ und anderen „Regelungen zur Vermeidung der Steuerumgehung“ in das Steuerrecht eingeführt worden sind und deren Nichtbeachtung erhebliche Steuerbelastungen auslösen können. Neben den Ertragsteuern werden von uns aber auch die anderen Steuerarten auf Optimierungsmöglichkeiten hin untersucht. So ist insbesondere bei so genannten Familienunternehmen die Auswirkung des Börsengangs auf die Erbschaftsteuer zu untersuchen. In vielen Fällen kann aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Unternehmenswertes die Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge ratsam sein.
Elementarer Bestandteil jedes Börsengangs ist ein zuverlässiger Businessplan. Das Erreichen der Planziele ist maßgeblich für die Entwicklung des Börsenkurses. Wir beraten bei der Bestimmung der Prämissen und Annahmen und der optischen Aufbereitung der Planzahlen. Wir durchleuchten den Businessplan auf seine Machbarkeit und Plausibilität.
Seit dem Jahr 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Firmensitz in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. Übergangsregelungen, die es gestatten, die Pflicht zur erstmaligen IFRS Anwendung für bestimmte Kapitalmarktunternehmen erst ab 2007 vorzusehen, können genutzt werden.
Über den Pflichtanwendungsbereich hinaus musste eine nationale Umsetzung der EU-Verordnung nur noch insoweit erfolgen, als dass Mitgliedsstaatenwahlrechte dem Grunde nach oder der Art nach bestehen.
Die Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen müssen auf diese Entwicklungen reagieren und ihr Berichtswesen entsprechend umstellen. Dabei sollten sie die Chance nutzen und gleichzeitig ihr internes Berichts- und Planungswesen international üblichen Vorgehensweisen anpassen.
BDO Deutsche Warentreuhand begleitet und unterstützt diese Umstellungsarbeiten unter Berücksichtigung mandantenspezifischer Zielsetzungen, einer Konzernrichtlinie sowie von Konzernberichtsformularen. Wir helfen bei der Anpassung der Unternehmensplanung, des Unternehmenscontrollings und der Budgets an internationale Berichtsstandards und schulen die Mitarbeiter der Muttergesellschaft und des Konzerns.
Nach erfolgreicher Durchführung des Börsengangs begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten bei ihren Offenlegungs- und Berichtspflichten, wie z.B. der Quartalsberichterstattung und helfen bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen. Darüber hinaus bildet auch die Shareholder Value-Beratung sowie die Entwicklung und Pflege der Investor Relations einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
