Purchase Price Allocation

Der Erwerb eines Unternehmens kann sich rechtlich sowohl in der Form eines Erwerbs von einzelnen Vermögenswerten als auch in der Form eines Anteilserwerbs vollziehen. Unabhängig davon ist für Zwecke der Einbeziehung des erworbenen Unternehmens in den Jahresabschluss des Erwerbers eine so genannte Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, PPA) durchzuführen. Hierbei wird der gezahlte Betrag für den Erwerb eines Unternehmens auf die einzelnen Vermögenspositionen und Schulden des erworbenen Unternehmens aufgeteilt. Eine verbleibende positive Differenz zwischen Kaufpreis und Netto-Vermögensposten ist als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen.

Für den Ansatz und die Bewertung kommt es nicht auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beim Veräußerer an. Das erworbene Nettovermögen ist hinsichtlich seiner Bilanzierungsfähigkeit und Bewertung neu zu beurteilen. Regelmäßiger Bewertungsmaßstab ist der fair value (beizulegender Zeitwert) im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs. Je nach Art der Vermögensgegenstände oder Schulden und je nach Verfügbarkeit von Marktdaten konkretisiert er sich über unterschiedliche Techniken.

BDO verfügt aus der Beratung einer Vielzahl von Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen über umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung oder Begleitung von Puchase Price Allocations nach IFRS und nach US GAAP.

 

Ansprechpartner