Steuerberatung und wirtschaftsrechtliche Beratung
Die Besteuerung der öffentlichen Hand und ihrer Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaften ist geprägt von Spezialregelungen. Aus diesem Grunde benötigen die Öffentliche Hand und ihre Unternehmen eine branchenspezifische steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung.
Wir sind im öffentlichen Sektor eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften und blicken auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Steuerberatung von Kommunen und kommunalen Unternehmen zurück.
Unsere Spezialisten des Fachbereichs Öffentliche Unternehmen beraten die Öffentliche Hand und ihre Unternehmen hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen sowie insbesondere ihrer wirtschaftlichen Betätigungen und erbringen dabei unterschiedlichste Steuerberatungsdienstleistungen im Öffentlichen Sektor und damit verbundene wirtschaftsrechtliche Beratungsleistungen.
Neben der laufenden Steuerberatung kommt dabei der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Gestaltungsberatung eine besondere Bedeutung zu – verbunden mit dem klaren Ziel, eine langfristige Minderung der Steuerlast unserer Mandanten im Öffentlichen Sektor sicherzustellen.
Laufende Steuerberatung
Viele Fragen - ein Ansprechpartner. Wir beraten Sie steuerlich umfassend.
Unser Leistungsspektrum:
- Abgrenzung der Tätigkeiten als Betriebe gewerblicher Art
- steuerliche Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und des steuerlichen Querverbundes
- umsatzsteuerliche Auswirkungen der wirtschaftlichen Betätigungen
- steuerliche Behandlung und EU-konforme Ausgestaltung von Zuschüssen
- Erstellung von Steuererklärungen für Betriebe gewerblicher Art und kommunale Gesellschaften
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Beratung steuerlicher Betriebsprüfungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten
- Führung der Finanz-/Lohnbuchhaltung
Steuer- und wirtschaftsrechtliche Gestaltungsberatung
Die durch Kosten- und Leistungsdruck angespannte Lage kommunaler Haushalte, sich schnell ändernde gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sowie nicht zuletzt europarechtliche Vorgaben zwingen den öffentlichen Sektor und kommunale Unternehmen zunehmend zu Anpassungen bisheriger Strukturen. Damit gewinnt die steuer- und wirtschaftsrechtliche Gestaltungsberatung im Öffentlichen Sektor immer mehr an Bedeutung.
Für die Öffentliche Hand und kommunale Beteiligungsgesellschaften bestimmen unterschiedlichste rechtliche Vorgaben die Struktur und ihre weitere Entwicklung. Neben den Bereichen des Steuer- und Gesellschaftsrechts sind die durch das Beihilfe-, Vergabe-, Arbeits- sowie Kommunalrecht gesetzten Rahmenbedingungen bei der steuerlichen Beratung zu beachten.
Die Öffentliche Hand und ihre Unternehmen benötigen aufgrund der Komplexität eine relevante rechtliche Gesichtspunkte umfassende Beratung, die auch wirtschaftliche und kommunalpolitische Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Im Bereich der steuer- und wirtschaftsrechtlichen Organisationsberatung legen wir großen Wert darauf, dass unsere Berater als Rechtsanwälte und Steuerberater doppelt qualifiziert sind. Dadurch können sie die steuerliche und wirtschaftsrechtliche Beratung aus einer Hand erbringen. Wesentlichen Aspekte das Beihilfe-, Vergabe-, Arbeits- und Kommunalrechts werden dadurch bei der steuerlichen Organisationsberatung berücksichtigt. Sollte es ein Projekt erforderlich machen, können wir bei Bedarf jederzeit weitere interne wie externe Spezialisten hinzuziehen.
Unser Leistungsspektrum:
- steuerliche und wirtschaftsrechtliche Organisationsberatung bezüglich öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Rechtsformen
- steuerliche und wirtschaftsrechtliche Optimierung kommunaler Beteiligungsstrukturen
- Begleitung formeller und materieller Privatisierungen
- Interkommunale Zusammenarbeit (auch über Bundesländergrenzen)
- Public Private Partnership und sonstige Kooperations-Projekte
- Rekommunalisierung
