Lohnsteuer
Zwar ist die Lohnsteuer „nur“ eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, aber sie ist mit einem Anteil von zirka 30 Prozent am Gesamtsteueraufkommen die aufkommensstärkste Steuer.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass im Gefolge der vielfältigen Änderungen des Einkommensteuerrechts auch das Lohnsteuerrecht einer permanenten Reform unterliegt. Die stetig steigende Zahl von verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu steuerlichen Fragen und auch die wirtschaftliche Entwicklung veranlassen den Gesetzgeber in immer kürzeren Zeitabständen, neue Vorhaben zur Reform des Einkommen- und Lohnsteuerrechts zu starten. Durch die stetigen Änderungen in der Gesetzgebung, durch immer neue Richtlinien der Finanzverwaltung sowie durch die Rechtsprechung von Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht ist das Lohnsteuerrecht für den Steuerpflichtigen heute kaum noch durchschaubar.
Insbesondere die Tatsache, dass im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen überwiegend die Arbeitgeber für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuern haftbar gemacht werden und es daher zu erheblichen Kostenbelastungen kommen kann, macht es unumgänglich, sich intensiv mit Fragen der Arbeitslohnbesteuerung auseinanderzusetzen.
Die BDO Deutsche Warentreuhand AG bietet Ihnen neben dem allgemeinen Lohnsteuerservice auch die Lösung von Spezialfragen rund um das Thema Lohnsteuerrecht – und damit für Sie eine optimale, effiziente Betreuung. Unsere Experten stehen sowohl Ihnen persönlich als auch dem allgemeinen Lohnsteuerservice unserer einzelnen Standorte zur Verfügung, wodurch jeder unserer Mandanten entweder direkt oder indirekt von der Kompetenz und dem Erfahrungsschatz unseres Teams profitiert. Dabei sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Laufende Beratung in Lohnsteuerfragen
- Führen von Rechtsbehelfen und Klageverfahren
- Unterstützung bei Lohnsteueraußenprüfungen
- Erstellung von Gutachten
- Anrufungsauskünfte gem. § 42e EStG
- Beratung bei Entsendung ins Ausland/nach Deutschland
Da die lohnsteuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte nicht losgelöst von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung gesehen werden kann, verfügen unsere Experten auch auf diesem Gebiet über entsprechendes Know-how und stehen Ihnen für Fragen des Beitragsrechts gern mit Rat und Tat zur Seite.
