Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Die Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation erfordert Gespür für den Ausgleich zwischen dem "Machbaren" und dem ökonomisch Sinnvollen. Ihr Unternehmen soll in den nächsten Jahren in ein neues Fahrwasser geleitet werden. Hier gilt es, Liquidität für die Nachfolge zu sichern und das Ruder den Richtigen verlässlich in die Hand zu geben.

Unter rechtlichen, strategischen und steuerlichen Gesichtspunkten gestalten wir Lösungen in der Generationennachfolge – unabhängig davon, ob es eine Übertragung durch Schenkung, Vererben und Verkauf ist.
Durch optimale Beratung und Gestaltung umfassender Verträge wird der Erhalt der von Ihnen geschaffenen Vermögens- beziehungsweise Unternehmenseinheit sichergestellt.

Denn die Bearbeitung komplexer Schenkungs- und Erbfälle sowie die Durchführung von Verkaufstransaktionen erfordert Sachverstand in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, ein Gespür für die Planung von Abläufen sowie eine kompetente, kontinuierliche Betreuung.

Wir stehen Ihnen mit erfahrenen Partnern in den Bereichen der steuerlichen (insbesondere erbschaftsteuerlichen) Optimierung als auch der gesellschafts-, familien- und erbschaftsrechtlichen Strukturierung zur Verfügung.

ACHTUNG HINWEIS
Zum 1. Januar 2009 trat das neue Erbschaftsteuerrecht in Kraft und findet für Schenkungen als auch für Erbfälle ab diesem Stichtag Anwendung. Ziel der Reform war es, die Übertragung von produktivem Vermögen möglichst steuerfrei zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu sichern. Doch nicht alle Unternehmen profitieren von den neuen Regelungen. Insbesondere vermögensverwaltende Gesellschaften werden in Zukunft keine Begünstigung mehr erfahren und die Behaltens- und Fortführungsanforderungen sind sehr komplex. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam überprüfen können, wie zukünftig Unternehmens- und Vermögensübertragungen vorteilhaft durchgeführt werden können.

 

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