Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht
Unternehmen agieren zunehmend international. Im Zuge dieser fortschreitenden Globalisierung gewinnen Zoll- und Verbrauchsteuern sowie das Außenwirtschaftsrecht immer mehr an Bedeutung. Unsere Steuerberater stellen sicher, dass alle relevanten Regelungen beleuchtet werden, um für Sie mittels einer optimierten Gestaltung die höchstmöglichen Einsparungen zu generieren.
Unser Fachbereich Zölle, Verbrauchsteuern und Außenwirtschaftsrecht führt ab November 2008 am Standort Berlin seine Arbeit für Ihr Unternehmen fort. Unser Expertenteam steht Ihrem Unternehmen mit fachübergreifender Kompetenz und optimaler Nutzung von Synergieeffekten aufgrund der räumlichen Nähe zu unserem Fachbereich Umsatzsteuer bei nationalen und internationalen Geschäftsvorfällen gerne beratend zur Seite.
Wir bieten Ihnen Lösungen auf folgenden Gebieten:
- Zölle der EG und in anderen Ländern (z.B. Tarifierung, Zollwert, Präferenzen, Antidumping, Zollverfahren)
- Besondere Verbrauchsteuern (z.B. Strom-, Branntwein- und jetzt Energiesteuer), Einfuhrumsatzsteuer, ermäßigte Umsatzsteuer und Zolltarif
- Agrarmarktordnungen (Agrarzölle, Ausfuhrerstattungen, Binnenmarktregelungen)
- Außenwirtschaftsrecht bei Ein- und Ausfuhren (Genehmigungen, Embargos)
- Angrenzende Bereiche des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und Vertretung bei Behörden und Gerichten in Zollstrafsachen
