Prüfungen des internen Kontrollsystems

Prüfungen des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen (Outsourcing/Mehrmandantendienstleister)

Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. Rechenzentrumsbetreibern, Anwendungsbetreibern, Shared Service Centern (mit Funktionen wie z.B. Rechnungswesen, Personalverwaltung, IT-Betrieb, Call Center), bieten wir die Prüfung ihres Internen Kontrollsystems an. Grundlage bildet der IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen (IDW PS 951).

Gegenstand sind die (rechnungslegungsrelevanten) Dienstleistungen des Dienstleistungsunternehmens.

Grundlage für die Prüfung bildet das dokumentierte Kontrollsystem des Dienstleistungsunternehmens.

Die Ergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert, der den Abschlussprüfern der Kunden des Dienstleistungsunternehmens als Prüfungsergebnisse Dritter dient.

Die Prüfung erfolgt zeitraumbezogen und kann auf bestimmte Dienstleistungen eingegrenzt werden. Die Prüfung kann sich hinsichtlich der Tiefe beziehen auf:

Typ A:  Beurteilung der Angemessenheit (in Bezug auf die verfolgten Ziele) und des Designs der beschriebenen Kontrollen (Berichterstattung Typ A) oder

Typ B:  zusätzlich die Beurteilung der Wirksamkeit der Kontrollen im IKS (Berichterstattung Typ B).

Der Prüfungstyp A macht weitere Prüfungen durch die jeweiligen Kunden/auslagernden Unternehmen notwendig. Welcher Prüfungstyp sinnvoll ist, ist fallweise aufgrund des Dienstleistungsangebotes und der geschlossenen Verträge mit den auslagernden Unternehmen zu beurteilen.

Das Dienstleistungsunternehmen stellt damit seinen Kunden eine weitere Leistung zur Verfügung, die zur Verschlankung der Jahresabschlussprüfung und Internen Revision bei seinen Kunden genutzt werden kann. Weiterhin wird der Prüfungsaufwand beim Dienstleistungsunternehmen minimiert, da nicht jeder einzelne Kunde sein Prüfrechte in vollem Umfang wahrnehmen muss.

 

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