Leasing- und Factoringgesellschaften

Leasing- und Factoringgesellschaften

Unsere Expertise bei der Betreuung von Leasing- und Factoring­gesellschaften bzw. zu übertragender Vertragsportfolien stützt sich auf langjährige Erfahrungen bei der Prüfung und Beratung sowie Bewertung dieser Unternehmen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst neben der klassischen Prüfung von Abschlüssen nach HGB oder IFRS auch die freiwillige Prüfung von Substanzwertrechnungen zum Leasinggeschäft und bei Nichtabschlussmandaten auch die Übernahme der Internen Revision oder anderer ausgelagerter Aufgabenbereiche.

Ergänzend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umsetzung der sich fortlaufend ändernden aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie bei Due Diligence und Bewertungsaufträgen. Weitere Herausforderungen für Leasingunternehmen ergeben sich auch indirekt über die in 2015 novellierte Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV). Über die Prüfungsberichte fordert die Aufsicht eine für Finanzdienstleistungsinstitute bisher nicht gekannte Transparenz ein, die unter Beachtung der doppelten Proportionalität die Einhaltung der Anforderungen der MaRisk, einschließlich einer Risikotragfähigkeitsrechnung, umfasst. Für Leasingunternehmen, die im Risikodeckungskapital auf leasingtypische Substanzwertrechnungen abstellen, wurden der § 7 Abs. 4 und der § 62 Abs. 7 PrüfbV geschaffen, die die Prüfung der Substanzwertrechnungen einschließlich einer Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Berechnung des Substanzwertes und zur Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der zugrunde liegenden Angaben und Annahmen umfassen.

Wir erwarten, dass diese regulatorische Neuerung Auslöser für eine Überprüfung der Risikostrategie sein wird. Nur wenn eine Heranziehung der Substanzwertrechnung zwingend zur Abdeckung der nach § 25a Abs. 1 KWG geschätzten Normalrisiken erforderlich ist, lässt sich der mit einer Prüfung verbundene Mehraufwand rechtfertigen. Sollte jedoch bereits das bilanzierte Eigenkapital zur Risikoabdeckung ausreichen, empfiehlt sich eine entsprechende Änderung der Risikostrategie. Wir unterstützen betroffene Unternehmen bei diesen Überlegungen und zeigen auf, welche strukturellen Konsequenzen und Möglichkeiten zur Strategieoptimierung denkbar sind.

Unsere Experten für die Prüfung und Beratung von Leasing- und Factoringgesellschaften verfügen über langjährige Branchen- und Berufserfahrung und nehmen als Mitglieder in Arbeitskreisen des Berufsstandes sowie als Berater von Branchenverbänden aktiv an der Auslegung und Gestaltung der neuen Regularien teil.


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