Dauerthema Grundsteuer: Fristen für die ersten Änderungsanzeigen laufen bis 31. März 2025!

Web Seminar
14. Februar 2025 11:00 - 12:00 Uhr

Mit der Reform des Grundsteuerrechts wurden Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen eingeführt. Im Gegensatz zur alten Rechtslage ist die Erfüllung der Anzeigepflichten nun durch Verwaltungsmaßnahmen erzwingbar. Verspätete Erfüllung ist dadurch sanktionierbar.
In unserem Web Seminar am 14. Februar um 11:00 Uhr erfahren Sie, welche Änderungen am Immobilienbestand bzw. der Nutzung von Immobilien bis zum 31. März 2025 dem Finanzamt bzw. der Gemeinde anzuzeigen sind. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Rechtslage nach dem sog. Bundesmodell, sowie allen Ländermodellen. 
  • Die Grundsteuerreform 
  • Die Anzeigepflichten nach BewG / GrStG / Länderregelungen 
  • Kein Grundsteuerbescheid – weiterzahlen oder nicht? 

Nach dem Web Seminar wissen Sie, wo das Gesetz Ihnen Handlungsfelder auferlegt hat und wie BDO Sie dabei unterstützen kann.
Via Chat nehmen wir Ihre Fragen auf und bitten Sie auch im Nachgang um Ihre Anregungen. 

Das Web Seminar ist für Sie kostenfrei – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 
 

 

Für alle Rückfragen rund um unsere Web Seminare wenden Sie sich gerne an events@bdo.de.