Gerne wollen wir Sie zu unserer Folgeveranstaltung im Rahmen unserer bundesweiten Themen-Roadshow 2025 einladen: Unternehmen. Nachfolge. Zukunft „Übergabe im Familienunternehmen – Steuern jetzt noch optimieren!“
Die neue Bundesregierung ist gewählt. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht erfreulicherweise keine Gesetzesänderungen in Bezug auf die Vermögen- sowie die Erbschaftsteuer vor. Trotzdem verbleibt eine erhebliche Unsicherheit für die Unternehmensnachfolge, sodass diese weiterhin hohe Priorität für Unternehmer hat.
Bei unserer Veranstaltung können Sie sich im kleinen Kreis über die sensiblen Themen im Zusammenhang mit der Nachfolge im betrieblichen, aber auch privaten Vermögen informieren.
Dabei richten wir uns besonders an Familienunternehmerinnen und Familienunternehmer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Single Family Offices.
Wir legen den Fokus des Events auf die verständliche Darstellung von Strategien zur Optimierung rund um die Vermögensnachfolge – auch im internationalen Kontext.
Kulinarik und angenehme Gespräche im Gästekreis runden unser Event ab.
Unser inhaltliches Programm sieht u. a. folgende Themen vor:
- Begrüßung
- Gestaltungen für die Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Andreas Winter, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Das Nießbrauchsdepot als Gestaltungsoption aus Bank- und Beratersicht
NN, LGT Bank AG
Sophie Ledwa, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Das Bewertungsverfahren nach IDW S1-Standard - Grundlage für die Wertermittlung bei Unternehmen in der Erbschaftsteuerplanung
Volkmar Berner, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Internationale Aspekte der Unternehmensnachfolge am Beispiel der Liechtensteinischen Familienstiftung
Bernd Lochner, BDO AG Liechtenstein
Stefan Piller, BDO AG Schweiz
Dr. Christian Reiter, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir freuen uns, diese Veranstaltung gemeinsam mit der LGT BANK AG durchzuführen.
Gerne begrüßen wir Sie und Ihre Begleitung zu unserer Veranstaltung. Die Teilnahme für Sie ist kostenfrei. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie gerne den obigen Anmelde-Button.
Es steht nur eine begrenze Anzahl an Plätzen zur Verfügung, so dass die Plätze „first come, first served“ vergeben werden. Die Einladung ist an Sie persönlich gerichtet und nicht übertragbar. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich automatisch mit der Aufnahme und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen zum Event einverstanden. Sofern die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu in Deutschland steuerpflichtigen Sachzuwendungen führt, übernimmt BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die hieraus in Deutschland resultierenden Steuern (§ 37b EStG).