VAT Update | Juni 2025

Web Seminar
June 27, 202511:00 - 12:00 Uhr

Wir freuen uns, Sie zu unserem VAT Update im Juni 2025 einzuladen und hoffen, dass Sie an unserem letzten Update vor der Sommerpause teilnehmen.  
 
Auch dieses Mal haben wir Ihnen neue und spannende Themen mitgebracht: 
  
  • Wie ist ein Gesamtentgelt in der Gastronomie aufzuteilen, wenn für einen Teil der Leistung der ermäßigte Steuersatz von 7% und für den anderen Teil der Regelsteuersatz von 19% zur Anwendung kommt. Mit dieser spannenden Frage hat sich der BFH jüngst auseinandergesetzt. Welche Aufteilungsmethode der BFH für sachgerecht ansieht und weshalb der BFH im vorliegenden Fall die sog. Food-and-Paper-Methode nicht als sachgerecht erachtet, stellen wir Ihnen im ersten Teil unserer Veranstaltung vor.
  • Welche Möglichkeiten hat die deutsche Finanzverwaltung, wenn bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung etwas schiefläuft und einer der Beteiligten als sog. „Missing Trader“ anzusehen ist. Mit der Frage der Versagung der Steuerbefreiung in solchen Fällen hat sich jüngst das FG Schleswig-Holstein in einem AdV-Antrag auseinandergesetzt. Wir nutzen die Gelegenheit, mit Ihnen neben den Grundsätzen aus dem Beschluss des FG die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu besprechen.
  • Das BMF hat zur Frage Stellung bezogen, wie der Direktverbrauch von Strom eines Anlagenbetreibers aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen ist. Bisher ging das BMF auch in Bezug auf den selbst verbrauchten Strom von einer Lieferung aus. Aufgrund mehrerer BFH-Urteile passt das BMF nun seine bisherige Auffassung an. In unserem Seminar zeigen wir Ihnen die Änderungen auf.
  • Blick über die Grenze – Italien. Ist eine feste Niederlassung (Betriebstätte) an der Lieferung von Waren beteiligt oder nicht. Die italienische Finanzverwaltung hat sich aktuell mit dieser Frage beschäftigt. Reicht bereits die Existenz einer festen Niederlassung aus, damit diese an der Lieferung von Waren des Stammhauses (Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat) an einen lokalen Abnehmer beteiligt ist. Wir stellen Ihnen die Auffassung der italienischen Finanzverwaltung vor.
Wie gewohnt werden wir Ihnen unsere Themen anhand von umfangreichen Fallbeispielen zu den oben genannten Neuerungen erläutern sowie Risiken und Chancen aufzeigen. Für Sie wichtige Vorgänge aus Verwaltung und Rechtsprechung, die bis zu unserem Veranstaltungstermin bekannt werden, finden in der Regel ebenfalls Eingang in unsere Veranstaltung.  
  
Für alle Rückfragen rund um unsere Web Seminare wenden Sie sich bitte an events@bdo.de.  
  
Dieses Web Seminar ist für Sie kostenfrei!  
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