Folgende Themen haben wir dieses Mal für Sie vorbereitet und freuen uns, diese mit Ihnen zu besprechen:
- Liegt ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor, wenn ein Fitnessstudio seinen Kunden die Möglichkeit einräumt, die aufgrund der Corona-Schließung nicht genutzten Monate nachzuholen? Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass in der Einräumung der „Bonusmonate“ ein verbrauchsfähiger Vorteil zu sehen ist. Darüber hinaus bekräftigt der BFH seine Rechtsprechung, dass eine Minderung der Bemessungsgrundlage erst dann eintritt, sofern der leistende Unternehmer das in Frage stehende Entgelt auch tatsächlich erstattet hat.
- Was gehört zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und was nicht? Der EuGH hat in einem aktuellen Verfahren die Frage zu beantworten, ob eine Ausgleichszahlung einer Gebietskörperschaft an einen Unternehmer, der öffentliche Personenverkehrsdienste übernimmt, Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Beförderung darstellt oder nicht.
- Holzhackschnitzel die nächste Runde.
Nachdem das Thema der Holzhackschnitzel und deren umsatzsteuerlichen Behandlung (anzuwendender Steuersatz) nicht nur den EuGH beschäftigt hat, hat sich nun auch das BMF erneut zu dem Thema geäußert. Eine Anpassung des vorherigen BMF-Schreibens ist aufgrund der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 erforderlich.
Für alle Rückfragen rund um unsere Web Seminare wenden Sie sich bitte an events@bdo.de.
Dieses Web Seminar ist für Sie kostenfrei!
Anmeldung