Neues Merkblatt zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Versicherer

Das diesbezüglich zuvor geltende Merkblatt gilt nun nicht mehr, das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2014 wurde gleichzeitig aufgehoben.

Das Merkblatt fasst in stark komprimierter Form wesentliche Punkte zusammen, die für die deutsche Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer in Bezug auf Versicherungen durch Versicherer, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sind, zu beachten sind.

Die Änderungen des Merkblatts sind im Wesentlichen auf die Änderung des Versicherungsteuergesetzes durch das VersStRModG vom 3. Dezember 2020 zurückzuführen. Dabei sind insbesondere die neuen gesetzlichen Regelungen zur Steuerbarkeit aufgenommen worden.

Eine explizite Aussage dazu, ob die Versicherung in Drittstaaten gelegener eigenständiger Konzerngesellschaften bei deutschem Versicherungsnehmer der deutschen Versicherungsteuer unterliegt, ist diesem Merkblatt, ebenso wie dem BMF-Schreiben zu § 1 VersStG vom 04. März 2021, nicht zu entnehmen.

Diese über Monate in der Branche kontrovers diskutierte Frage (vgl. dazu unseren Beitrag vom 28. Mai 2021) ist aber inzwischen auf der Basis von Äußerungen des BMF gegenüber dem GDV dahingehend zu beantworten, dass davon auszugehen ist, dass das BMF insoweit keinen Besteuerungsanspruch geltend macht.