Zur Notwendigkeit eines „CSR-RUG 2.0“
18. November 2020
Nils Borcherding , Senior Manager Professional Practice & Governance
Prüfer für Qualitätskontrolle nach
§ 57a Abs. 3 WPO |
In der Fachzeitschrift „WPg“, Heft 22/2020, S. 1349 – 1357, erläutern unsere Experten des Bereichs Corporate Social Responsibility, Ellen Simon-Heckroth und Nils Borcherding, gemeinsam mit Prof. Dr. Patrick Velte, die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zur Unternehmensberichterstattung nach dem CSR-RUG und stellen die daraus ersichtlichen Schwächen des CSR-RUG dar.
Nach Ansicht der Autoren lässt das CSR-RUG einen großen Freiheitsgrad hinsichtlich inhaltlicher und zeitlicher Gestaltung zu, sodass die Entscheidungsnützlichkeit der nichtfinanziellen Erklärung fragwürdig ist. So werden bspw. wesentliche Risiken aufgrund der Definition und der Anwendung der Nettomethode überwiegend von den Unternehmen nicht angegeben und einzelne Aspekte werden aufgrund der „doppelten Wesentlichkeit“ in der Berichterstattung ausgelassen. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung ist nach Ansicht der Autoren dringend geboten.