BMF veröffentlicht vorläufige Staatenliste zum Finanzkonten-Austauschgesetz
07. Februar 2020
Seit dem 01.01.2016 sind deutsche Versicherungsunternehmen verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Kunden zu melden. Für die rechtliche Umsetzung der OECD-Vorgaben zum Informationsaustausch (AEOI) kommt in Deutschland das "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Versicherungen müssen Konto- und Depotinhaber mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet.
Mit BMF-Schreiben vom 28. Januar 2020 (GZ IV B 6 - S 1315/19/10030 :015) hat das Bundesfinanzministerium eine vorläufige Liste der Staaten veröffentlicht, mit denen der Austausch über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt. Eine finale Liste der Staaten ist für Ende Juni 2020 angekündigt. Es empfiehlt sich bereits jetzt die vorläufige Staatenliste in den internen Prozessen zu berücksichtigen und im Juni bei Bedarf zu ergänzen.
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