Nachhhaltigkeit - ESG-Regulierung in IDD

Zudem werden Versicherungsunternehmen und -vermittler durch die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257, die bereits seit dem 2. August 2022 anzuwenden ist, dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen im Rahmen der organisatorischen Anforderungen und operativen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie diese in die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Wohlverhaltensregeln einzubeziehen.

Das neue Regelwerk ist eine weitere Verschärfung der einzuhaltenden Regularien für Produkthersteller von Versicherungsprodukten und Versicherungsvermittler und wirkt sich maßgeblich auf die folgenden Handlungsfelder aus:

Unsere Services

Gerne unterstützen wir Sie bei der:

  • Prüfung der Umsetzung regulatorischer Vorgaben (Interne Revision)
  • Anpassung von Musterformularen (z.B. Beratungsprotokoll/Geeignetheitserklärung)
  • Entwicklung von ganzheitlichen ESG-Strategien bei Anlage- und Versicherungsberatungstätigkeiten
  • Wahrung der mit den Strategien verbundenen Informations- und Sorgfaltspflichten

Ihr Nutzen

Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne die vielseitigen Herausforderungen von heute und morgen gemeinsam zu meistern und komplexe Aufgaben effizient zu lösen. Mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie zukunftssicher, prüfen Sie kompetent, betreuen Sie persönlich und begleiten Sie in eine erfolgreiche Zukunft.