BaFin: ESMA-Leitlinien für ESG-Fondsnamen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hatte bereits am 14. Mai 2024 Leitlinien zu Fondsnamen veröffentlicht, die sich mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Bedingungen ein Fondsname Begriffe wie Umwelt, Soziales und Governance oder andere nachhaltigkeitsbezogene Wörter verwenden kann.

Dabei verfolgt die ESMA das Ziel, den Anlegerschutz durch verschärfte Vorgaben an die Namensgebung von Fonds mit ESG-Bezug zu stärken und dem Greenwashing entgegenzuwirken.

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) suggeriert der Fondsname einen ersten Eindruck von der Anlagestrategie und den Anlagezielen des Produkts und beeinflusst die Anlageentscheidungen der Anlegerinnen und Anleger. Der EU-Gesetzgeber möchte das Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung des Fondsnamens schärfen und die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) auf ihre Verpflichtungen diesbezüglich hinweisen. Die KVG müssen sicherstellen, dass die Informationen zu ihren Produkten korrekt, redlich und nicht irreführend sind.

Die ESMA-Leitlinien unterscheiden drei Begriffsgruppen:

  • Transition-, sozial- oder Governance-verwandte Begriffe
  • Umwelt- oder Impact-verwandte Begriffe
  • Nachhaltigkeit-verwandte Begriffe

Laut der Aufsichtsmitteilung der BaFin müssen KVG weitere Bedingungen erfüllen, je nachdem welchen Begriff sie im Fondsnamen nutzen. Dabei legt die ESMA nicht nur fest, wie und in welcher Höhe der Fonds in bestimmte Vermögensgegenstände investieren muss, damit er in einer bestimmten Art und Weise bezeichnet werden darf. Sie führt darüber hinaus unterschiedliche Mindestausschlüsse ein. Diese richten sich nach der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011.

Die BaFin hat verkündet, die ESMA-Leitlinien in ihrer Verwaltungspraxis zu berücksichtigen.

Auch nach der Veröffentlichung der ESMA-Leitlinien bleiben noch diverse Auslegungs- und Anwendungsfragen offen. Diese werden laut BaFin in künftigen Arbeitssträngen der ESMA aufs Tapet gebracht, um einen europaweiten Konsens zu erzielen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link:
ESMA Guidelines establish harmonised criteria for use of ESG and sustainability terms in fund names (europa.eu)

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