Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter anderem beschäftigen wir uns mit dem EuGH-Urteil vom 25. März 2021 (C-907/19). Das Urteil betrifft die umsatzsteuerliche Beurteilung der von Assekuradeuren erbrachten Leistungen.
Drei Wochen später hat der EuGH ein Urteil (C-786/19) veröffentlicht, das die Frage nach dem Zulassungsmitgliedstaat bei der Versicherung von Seeschiffen beantwortet. Nach Auffassung des EuGH ist das Risiko bei der Versicherung von Seeschiffen in dem Mitgliedstaat belegen, der das Schiffsregister, in dem das Schiff zum Zweck des Eigentumsnachweises eingetragen ist, führt. Die Ausflaggung hat demnach keinen Einfluss auf die Risikobelegenheit.
Darüber hinaus beleuchten wir die Bedeutung der Kundenexploration in der Anlageberatung. Wie ein BGH-Urteil zeigt, kann die Missachtung der Explorationspflicht Anlageberater vor erhebliche Haftungsrisiken stellen. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Anlageberater in diesem Zusammenhang beachten sollten.
ESG stellt einen immer wichtiger werdenden Faktor in der Versicherungsbranche dar. Wir haben daher eine aktuelle Studie ausgewertet und geben einen Überblick über den aktuellen Stand von Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft.
Inhaltsverzeichnis
- Neue EuGH-Rechtsprechung zur Versicherungsteuer: Risikobelegenheit im Zulassungsmitgliedstaat bei Seeschiffen (Vermerk zu EuGH (North of England))
- ESG-Report: Ein Überblick über Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche
- Erster Risikobewertungsbericht 2021: Europäischen Aufsichtsbehörden sehen Zunahme der Risiken im Finanzsektor
- DIN-Entwurf zur Basis-Finanz- und Risikoanalyse für KMU und Selbständige
- Anlageberatung: Die Bedeutung der Kundenexploration
- Neue EuGH-Rechtsprechung: Umsatzsteuerliche Beurteilung der von Assekuradeuren erbrachten Leistungen