Editorial:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 8. Juli 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen eines BMF-Schreibens eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt gegeben. Vorausgegangen waren Urteile des Europäischen Gerichthofs und des Bundesfinanzhofs zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern.
Ende Juli 2021 wurde ein Brief der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament veröffentlicht. Dem Brief ist zu entnehmen, dass die Kommission eine Zusammenlegung der technischen Regulierungsstandards zur EU-Offenlegungsstandards in einem delegierten Rechtsakt beabsichtigt. Zudem soll der Anwendungszeitpunkt dieser Standards verschoben werden. Wir haben den Brief zum Anlass genommen, um einen Überblick über die bestehenden und geplanten Anwendungsfristen der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten zu geben.
Anfang August 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Konsultation einer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen veröffentlicht. Die geplante Richtlinie enthält konkrete Anforderungen an nachhaltige Investmentvermögen und zielt auf die Bekämpfung von Greenwashing ab.
Die weiteren Themen dieser Ausgabe sind:
- Betriebliche Altersvorsorge – BMF veröffentlicht aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV
- Versicherungsrechtliche Anforderungen an die IT - BaFin konsultiert novelliertes Rundschreiben
Eine angenehme Lektüre wünscht Ihnen
BDO – Die Alternative für Versicherungen!
Inhaltsverzeichnis
- Betriebliche Altersvorsorge – BMF veröffentlicht aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV
- Umsatzsteuer BMF-Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
- EU-Offenlegungsverordnung - Neue Anwendungsfristen technischer Regulierungsstandards
- Sustainable Finance – BaFin konsultiert Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen
- Versicherungsrechtliche Anforderungen an die IT - BaFin konsultiert novelliertes Rundschreiben