Sehr geehrte Damen und Herren,
wie gewohnt warten auch in dieser Ausgabe spannende Themen aus der Versicherungsbranche auf Sie.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 27. Januar 2021 ein Schreiben veröffentlicht, in dem es die Neuregelung der Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG konkretisiert.
Etwa vier Wochen zuvor gab das BMF mit seinem Schreiben vom 28. Dezember 2020 neue Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen gemäß § 138 Absatz 2 und § 138 AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes bekannt. Betroffen von der Änderung sind im Wesentlichen Mitteilungspflichten beim Überschreiten der Beteiligungsgrenze sowie bei der Veräußerung von Beteiligungen.
Darüber hinaus hat die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge EIOPA einen Bericht zu Sanktionen und sonstigen Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler wegen Verstößen gegen die IDD-Richtlinie der EU publiziert. Seit dem 23. Februar 2018 unterliegen Versicherungsvermittler strengen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, deren Nicht-Einhaltung von der zuständigen Aufsichtsbehörde entsprechend sanktioniert wird.
Inhaltsverzeichnis
- BMF ändert Mitteilungspflicht bei Auslandsbeziehungen
- BMF konkretisiert Steuerbefreiung von Personenversicherung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG
- BMF erhebt 2021 keine Vorabpauschale für Anleger von Publikums-Investmentfonds
- EIOPA-Bericht: Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler wegen IDD-Verstößen
- Die Auswirkungen der Taxonomie auf Versicherungsunternehmen
- Bundesregierung plant gesetzliche Deckelung der Provisionen in der Restschuldversicherung