Public Sector Nr.5 - 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen die neue Ausgabe unseres Newsletters präsentieren zu können. In ausgewählten Bereichen haben wir für Sie in bewährter Form Themen aufbereitet. Somit ist hoffentlich der Newsletter eine willkommene Abwechslung für die Herausforderungen Ihres Verantwortungsbereichs. Ihnen eine angenehme Sommerzeit.

Bis zur nächsten Ausgabe verbleiben wir mit den besten Grüßen

Ihr BDO Team


HINWEIS AN DEN LESER

Die aktuelle Information „Public Sektor“ sowie zahlreiche weitere BDO Publikationen stehen für Sie auch im Internet bereit unter www.bdo.de.

Mit unserem „Public Sektor“ berichten wir über Entwicklungen bei öffentlichen Institutionen in der Verwaltungsführung, im Haushalts- und Rechnungswesen, im IT-Bereich sowie im Steuerrecht und öffentlichem Wirtschaftsrecht. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass die BDO für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernimmt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Public Sektor“ nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Beratung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen.

Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.


INHALTSVERZEICHNIS

Haushalts- und Rechnungswesen

  1. Folgebewertung von Finanzanlagen im Jahresabschluss

Öffentliches Wirtschaftsrecht

  1. Bundesverwaltungsgericht erklärt vorinstanzliche Entscheidungen zur Abwassergebührenkalkulation für unwirksam
  2. Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt - was der öffentliche Sektor jetzt wissen muss!
  3. Auslaufen der Übergangsregelung bezüglich Bußgelder im Transparenzregister
  4. Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung

Öffentliches Steuerrecht

  1. Überlassung von Betriebsvorrichtungen - Umfang der steuerfreien Vermietung nach § 4 Nr. 12 UStG
  2. Digitalisierungslösung zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG
  3. Studie zur Umsetzung des § 2b UStG - Ihre Meinung ist gefragt