Rechnungslegung & Prüfung Nr. 2 - 2024
Rechnungslegung & Prüfung Nr. 2 - 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Ausgabe des Newsletters Rechnungslegung & Prüfung informiert Sie über vielfältige Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung sowie der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne.
Zunächst machen wir Sie auf Neuerungen im Zusammenhang mit der nationalen Rechnungslegung aufmerksam. Im Zuge dessen werden folgende Themen behandelt: Die Aufhebung der IDW Stellungnahme HFA 3/1993 „Zur Bilanzierung und Prüfung der Anpassungspflicht von Betriebsrenten“, das BFH Urteil vom 5.6.2024 zur Rückstellung für Altersfreizeit, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit nachhaltigkeitsbezogenen Ausstattungsmerkmalen, die (Konzern-)Lageberichtsangaben zu den „wichtigsten immateriellen Ressourcen“ sowie die Kategorisierung des Honorars, das ein Abschlussprüfer für die Prüfung der „neuen“ Nachhaltigkeitsberichterstattung erhält, im Rahmen der Anhangangabe zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB).
Seit Kurzem sind auch grenzüberschreitende Formwechsel in den §§ 305 ff. bzw. 333 ff. UmwG geregelt. Daraufhin hat das IDW den IDW RS HFA 41 überarbeitet. Der neue IDW RS FAB 41 ist für alle Formwechselbeschlüsse ab dem 31.7.2024 anzuwenden und regelt die Bilanzierung bei den Anteilsinhabern ausführlicher. Wir machen Sie in dieser Ausgabe mit den wesentlichen Änderungen vertraut.
Außerdem werden die wesentlichen Aspekte der voraussichtlichen Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 aus dem Entwurf des IASB (IASB/ED/2024/1) dargelegt und kritisch hinterfragt.
Am 24.7.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Anforderungen aus der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 22.3.2024 stellen wir in diesem Newsletter dar.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von BDO
diese Ausgabe des Newsletters Rechnungslegung & Prüfung informiert Sie über vielfältige Themen aus den Bereichen der Rechnungslegung sowie der Unternehmensberichterstattung im weiteren Sinne.
Zunächst machen wir Sie auf Neuerungen im Zusammenhang mit der nationalen Rechnungslegung aufmerksam. Im Zuge dessen werden folgende Themen behandelt: Die Aufhebung der IDW Stellungnahme HFA 3/1993 „Zur Bilanzierung und Prüfung der Anpassungspflicht von Betriebsrenten“, das BFH Urteil vom 5.6.2024 zur Rückstellung für Altersfreizeit, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit nachhaltigkeitsbezogenen Ausstattungsmerkmalen, die (Konzern-)Lageberichtsangaben zu den „wichtigsten immateriellen Ressourcen“ sowie die Kategorisierung des Honorars, das ein Abschlussprüfer für die Prüfung der „neuen“ Nachhaltigkeitsberichterstattung erhält, im Rahmen der Anhangangabe zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB).
Seit Kurzem sind auch grenzüberschreitende Formwechsel in den §§ 305 ff. bzw. 333 ff. UmwG geregelt. Daraufhin hat das IDW den IDW RS HFA 41 überarbeitet. Der neue IDW RS FAB 41 ist für alle Formwechselbeschlüsse ab dem 31.7.2024 anzuwenden und regelt die Bilanzierung bei den Anteilsinhabern ausführlicher. Wir machen Sie in dieser Ausgabe mit den wesentlichen Änderungen vertraut.
Außerdem werden die wesentlichen Aspekte der voraussichtlichen Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 aus dem Entwurf des IASB (IASB/ED/2024/1) dargelegt und kritisch hinterfragt.
Am 24.7.2024 hat das Bundesministerium der Justiz den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Anforderungen aus der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 22.3.2024 stellen wir in diesem Newsletter dar.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von BDO
Inhaltsverzeichnis
Nationale Rechnungslegung
- Aktuelles zur nationalen Rechnungslegung
- IDW überarbeitet Stellungnahme zum Formwechsel (IDW RS FAB 41 ersetzt IDW RS HFA 41)
Internationale Rechnungslegung
- Voraussichtliche Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 – Entwurf IASB/ED/2024/1
- Finale Änderungen für Finanzinstrumente ab dem 1.1.2026