Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Entscheidung, dass die jährliche 6 %ige Verzinsung von Steuernachforderungen verfassungswidrig ist, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Es wird erwartet, dass die Finanzverwaltung bereits vor Abschluss des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens eine zeit- und praxisgerechte Umsetzung hinsichtlich künftig ergehender Steuerbescheide einbringen wird. Wir informieren Sie über die bereits jetzt bekannten und konkreten Auswirkungen.
Daneben stellen wir Ihnen drei interessante Urteile zum Lohnsteuerrecht vor, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen sollten: Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen getragene sog. „No-Show-Kosten“ erhöhen nach einem BFH-Urteil die Zuwendung an die teilnehmenden Arbeitnehmer. Dies sollte bei der Planung künftiger Betriebsveranstaltungen berücksichtigt werden. Gestaltungschancen lässt die finanzgerichtliche Rechtsprechung hingegen einerseits bei der Besteuerung einer Abfindung aufgrund der zusätzlichen Vereinbarung einer sog. „Sprinterklausel“ im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag und andererseits bei der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Mobilfunkgeräts zu.
Ihre BDO
Inhaltsverzeichnis
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
- Entscheidung des BVerfG: Verzinsung mit jährlich 6 % verfassungswidrig!
- Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz - Bußgelder drohen
- Influencer im Fokus der Betriebsprüfung
FÜR GEWERBETREIBENDE UND FREIBERUFLER
FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN, IHRE GESELLSCHAFTER SOWIE GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE
FÜR ARBEITNEHMER
- Betriebsveranstaltungen: Berücksichtigung von „No-Show-Kosten“
- Ermäßigte Besteuerung einer „Sprinterklausel“-Abfindung
- Steuerbefreiung: Handykauf vom Arbeitnehmer und Rücküberlassung kein Gestaltungsmissbrauch
FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
Abonnieren Sie die neuesten Nachrichten von BDO!
Please fill out the following form to access the download.