Tax and Legal UPDATE KW 13-2024

Neueinstellungen im BDO NET oder Internet

Die e-Rechnung kommt
BDO Website, Insight

Nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist der Weg frei für die e-Rechnung in Deutschland. Übergangsregelungen sind vorgesehen. 
 

Aus- und Fortbildung

Welcher USt-Satz gilt für welche Art von Eier zu Ostern?
Haben Sie eine Idee? Die Auflösung gibt es am Ende dieser Wocheninfo. 
 

Gesetzgebung

Gesetz zur Umsetzung der CSRD-Richtinline
BMJ, Referentenentwurf vom 22.03.2024
BDO Website, Insight

Hauptbestandteil des Entwurfs sind Änderungen und Ergänzungen der handels- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und deren Prüfung. Daneben werden aber u.a. zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs auch einzelne Schriftformerfordernisse angepasst. 
 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Investmentanteile: Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
BFH, Beschluss vom 13.12.2023, XI R 39/20 (NV)

1. Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden.

2. Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen.

3. Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an.

Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
a) BFH, Urteil vom 06.12.2023, XI R 33/21

1. Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind (Bestätigung der Rechtsprechung, Abgrenzung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Gemeinde A vom 13.07.2023 - C-344/22, EU:C:2023:580 und zum Urteil des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 18.10.2023 - XI R 21/23, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

2. Falls eine Kurgemeinde bei der Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt, ist sie nur dann als Unternehmerin tätig, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 15.12.2021 - XI R 30/19, BFHE 275, 414, BStBl II 2022, 577, Rz 37 ff.).

3. Eine Gemeinde unterhält umsatzsteuerrechtlich nur ein einziges Unternehmen, so dass in dem gegenüber der Gemeinde zu erlassenden Umsatzsteuerbescheid alle wirtschaftlichen Tätigkeiten der Gemeinde zu erfassen sind; dazu gehören zum Beispiel auch Umsätze im Bereich der Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Beistandsleistungen.

b) BFH, Urteil vom 18.10.2023, XI R 21/23

Die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde stellt keine Leistung gegen Entgelt im Sinne der § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der MwSt-System-Richtlinie dar, wenn die Gemeinde von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten, aufgrund einer kommunalen Satzung eine Kurtaxe in Höhe eines bestimmten Betrags pro Aufenthaltstag erhebt, wobei die Verpflichtung zur Entrichtung dieser Taxe nicht an die Nutzung dieser Einrichtungen, sondern an den Aufenthalt im Gemeindegebiet geknüpft ist und diese Einrichtungen für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind.

Von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehende Pensionsrückstellungen sind keine Sondervergütungen
BFH, Urteil vom 12.12.2023, VIII R 17/20

Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren.

Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände
BFH, Urteil vom 22.11.2023, XI R 22/23

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG mindert die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mensing II vom 13.07.2023 - C-180/22, EU:C:2023:565).

Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils - Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte
BFH, Urteil vom 01.02.2024, IV R 9/20

1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesellschaftsvertraglicher oder sonstiger schuldrechtlicher Vereinbarungen nicht seine Kapitalbeteiligung, sondern seine Stellung als Kommanditist den Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der KG begründet.

2. Der Einbringende kann auch dann im Sinne von § 24 Abs. 1 des Umwandlungssteuergesetzes Mitunternehmer der Gesellschaft werden, wenn er im Zeitpunkt der Einbringung bereits zu 100 % am Vermögen, Gewinn und Verlust sowie an den Stimmrechten der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Es reicht aus, wenn sich seine maßgeblichen Gesellschaftsrechte absolut erhöhen.

Umsatzsteuer bei kombinierter Sportschwimmbad- und Saunanutzung
Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.05.2023, 5 K 3/22

Ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna kann sich aus Sicht eines Durch­schnittsverbrauchers als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen. Dies hat zur Folge, dass das Leistungsbündel umsatzsteuerlich einheitlich zu behandeln ist und nicht dem ermäßigten Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern im Zusammenhang stehenden Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG unterliegt.
 

Rechtsprechung - privater Bereich

Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
BFH, Urteil vom 12.12.2023, VIII R 2/21

Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich.
 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte
BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 36/21

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterteilen eines Hinweises und Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist
BFH, Beschluss vom 12.03.2024, IX B 24/23 (NV)

Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem Finanzgericht rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises.
 

Finanzverwaltung

Positivliste von BMF-Schreiben und Ländererlassen
BMF-Schreiben und Ländererlasse vom 15.03.2024

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, veröffentlicht die Finanzverwaltung eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben; entsprechendes wird auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vorgenommen.

Anpassung des AEAO an das MoPeG bzw. Kreditzweitmarktförderungsgesetz
BMF, Schreiben vom 22.03.2024

Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29.12.2023 hat sich punktueller Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Gesetz zur Moderniesierung des Personengesellschaftsrechts und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.

Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten
BMF, Schreiben vom 21.03.2024

Einzelwertberichtigungen von Kundenforderungen bei Kreditinstituten sollen steuerlich nur noch unter bestimmen Voraussetzungen anzuerkennen sein. Das BMF stellt diese Grundsätze vor.

Anpassung der GoBD
BMF, Schreiben vom 11.03.2024

Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der DAC7-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20.12.2022 ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD - v.a. hinsichtlich der Datenüberlassung (s.a. die Anlage zum BMF-Schreiben).

Umsetzung DAC 7 - Beweiskraft der Buchführung
BMF, Schreiben vom 11.03.2024

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der DAC-7 Richtlinie wurde § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) neu gefasst. Nunmehr wird der AEAO entsprechend angepasst. 

Aufzeichnungen und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen
BMF, Schreiben vom 11.03.2024

Das Schreiben fasst die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler zusammen.

Erhöhung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge
FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.03.2024

Bund und Länder haben sich auf die Anhebung der Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine von 1.023 € je Mitglied und Jahr auf 1.440 € geeinigt. 
 

Sonstiges

Welcher USt-Satz gilt für welche Art von Eier zu Ostern?

Wie erwartet gibt es mehrere Steuersätze:

  • keine Umsatzsteuer für den Hobbylandwirt mit Kleinunternehmerregelung,
  • 7 % für das rohe Ei und das Schokoladenei im Laden,
  • 9 % für das Ei vom Bauern und
  • 19 % für das Ei im Restaurant sowie das Deko-Ei aus Holz oder Kunststoff.

Genießen Sie dennoch jegliche Art von Eiern, Sie haben es sich verdient!