Tax and Legal UPDATE KW 14-2024
Tax and Legal UPDATE KW 14-2024
Neueinstellungen im Internet
Die neuen GoBD gelten seit dem 01.04.2024: Datenüberlassung und neuer Anhang im Fokus
BDO Website, Insight
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.03.2024 eine aktualisierte Fassung der GoBD veröffentlicht. Damit erfahren die GoBD seit November 2019 ihre erste Anpassung nach knapp viereinhalb Jahren. Unser Experte aus dem Bereich IT & Controls Assurance stellt die wichtigsten Änderungen der neuen GoBD im Überblick vor.
Energiepreisbremsen: Welche Fristen sind wichtig und welche gelten überhaupt?
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Insight
Die Energiepreisbremse, ein bedeutendes Instrument in der Bewältigung der Herausforderungen im Energiebereich, stellt Unternehmen aktuell vor gewisse Herausforderungen. Insbesondere steht bis zum 31.05.2024 für alle verpflichteten Unternehmen die finale Selbsterklärung an. Das ist jedoch nicht die einzige Frist, die in 2024 laut Gesetz einzuhalten ist. Die Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informieren.
BDO Energiepreisentwicklungen Web 5.0
BDO Website, Web Seminar am 09.04.2024 mit unserem Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG
BFH, Urteil vom 22.02.2024, IV R 14/21
§ 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag.
Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers im Sinne des § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
BFH, Urteil vom 31.01.2024, V R 20/21
1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.
2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer hinsichtlich der Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 1 UStG treffenden Feststellungslast. Eine Entscheidung auf Grundlage der Feststellungslast kann im finanzgerichtlichen Verfahren erst im Falle einer Unaufklärbarkeit des Sachverhalts getroffen werden.
Zum Bestehen oder Nichtbestehen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
FG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 07.07.2023, 1 K 54/23; Revision BFH I R 46/23
Eine Personengesellschaft ist - auch wenn sie eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potentiellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält - keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG) ist.
Rechtsprechung - privater Bereich
Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung
BFH, Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21; Pressemitteilung vom 04.04.2024
Die Zweitwohnungsteuer ist Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes.
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten
BFH, Beschluss vom 10.01.2024, VI R 16/21; Pressemitteilung vom 04.04.2024
1. Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig.
2. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar.
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines GmbH-Anteils
BFH, Urteil vom 12.12.2023, IX R 15/23 (NV)
1. Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist die Übertragung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in eine entgeltliche Anteilsübertragung (Veräußerung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) und eine unentgeltliche Anteilsübertragung (im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 5 EStG) aufzuteilen (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.07.1980 - IV R 15/76, BFHE 131, 329, BStBl II 1981, 11).
2. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile.
Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995
BFH, Urteil vom 20.02.2024, IX R 27/23
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 1999 bis 2002 ist verfassungsgemäß. Der Zuschlag stellt in diesem Zeitraum eine finanzverfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes dar.
Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften
FG Hamburg, Urteil vom 09.11.2023, 6 K 228/20
Mit seinem Urteil wies das Finanzgericht Hamburg die Klage in einem sog. „cum/ex-Verfahren“ ab. Inzwischen liegt die Begründung der Entscheidung vor. Gegen das FG-Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH, Az. VIII B 17/24, eingelegt.
Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung
FG Hamburg, Urteil vom 19.10.2023, 1 K 97/22; Revision BFH IX R 29/23
1. Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter.
2. Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind im Streitfall auch nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, weil es auch hier an einem objektiven Veranlassungszusammenhang fehlt.
3. Die Kosten des Insolvenzverfahrens stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.
Finanzverwaltung
Zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen
BMF, Schreiben vom 04.04.2024
Das BMF veröffentlicht die Neuauflage der Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen.
Sonstiges
FATCA - Start Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
BZSt, Pressemitteilung vom 03.04.2024
Das BZSt weist darauf hin, dass die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2023 ab dem 01.05.2024 zur Verfügung steht.
Wirtschaft und Verwaltung wollen Betriebsprüfungen weiter optimieren
Medienservice Sachsen, Pressemitteilung vom 26.03.2024
Die Steuerberaterkammer des Freistaats Sachsen, der Steuerberaterverband Sachsen e. V., die Wirtschaftsprüferkammer und das Landesamt für Steuern und Finanzen haben ein gemeinsames Strategiepapier unterzeichnet.