Tax and Legal UPDATE KW 16-2024
Tax and Legal UPDATE KW 16-2024
Neueinstellungen im Internet
Umsatzsteuerpflichten für Vermieter
BDO Website, Insight
Auch wer lediglich steuerfreie Umsätze erzielt, ist zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, so das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.09.2023.
Voraussichtliche Verlängerung des § 2b UStG
BDO Website, Insight
Gemäß dem Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 wird die geänderte Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand voraussichtlich erst ab dem 01.01.2027 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits freiwillig auf die neue Umsatzbesteuerung umgestellt haben, weitere zwei Jahre Zeit für den Systemwechsel erhalten.
BDO Indirect Tax News - Issue 2/2024
BDO Global, Website
Gesetzgebung
Anhebung der Schwellenwerte für Betriebsgrößenklassen
Bundesgesetzblatt, Veröffentlichung am 16.04.2024
Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist am 16.04.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 120) verkündet worden.
Damit tritt die optional rückwirkende Anwendbarkeit der angehobenen monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB um 25 % auf Abschlüsse und Lageberichte für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023 am 17.04.2024 in Kraft.
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
BMF, Referentenentwurf vom 08.04.2024
Mit dem Gesetz soll das Strom- und Energiesteuerrecht umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Besteuerung von Gutscheinen in einer Leistungskette nach aktuellem Recht
EuGH, Urteil vom 18.04.2024, C-68/23
Der EuGH hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH zu diversen Fragen zur Auslegung von Gutscheinen (Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL) geurteilt. Er hat insbesondere Details zu elektronisch gelieferten Gutscheinen, Einzweck-/Mehrzweck-Gutscheinen sowie Guthabenkarten oder Gutscheincodes geklärt.
Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
BFH, Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21
1. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 11.01.2024 als NV-Entscheidung abrufbar.
Zum Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG
FG Münster, Urteil vom 06.02.2024, 2 K 842/19 F, Nichtzulassungsbeschwerde BFH IX B 35/24
In Anlehnung an die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache C-196/04 (Cadbury Schweppes) sind für eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit die folgenden Kriterien relevant: eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedsstaates, eine tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in dem anderen Mitgliedsstaat auf unbestimmte Zeit und die Feststellung dieser Voraussetzungen anhand objektiver, von dritter Seite nachprüfbarer Anhaltspunkte. Dabei könne die Teilnahme am Wirtschaftsleben auch gegenüber einem verbundenen Unternehmen erfolgen.
Beschäftigte bei Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer
FG Münster, Urteil vom 10.08.2023, 3 K 2723/21 F
Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln.
Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten
FG Münster, Urteil vom 24.01.2024, 12 K 357/18 F, Revision BFH IV R 6/24
Das FG nahm zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung und entschied, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume - zumindest für das Streitjahr 2010 - eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.
Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024, 4 K 1324/22 VSt, Revision BFH VII R 5/24
Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen und nicht allein auf den Anlagenstandort abzustellen.
Corona: Staatliche Hilfen verfassungsgemäß
BGH, Pressemitteilung vom 11.04.2024, III ZR 134/22
Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freien Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben.
New Publications on the Internet
Value Added Tax Obligations for Landlords
BDO Website, Insight
Even those who only generate tax-free turnover are obliged to submit a VAT return, according to the ruling by the tax court in Düsseldorf on September 22, 2023.
BDO Indirect Tax News - Issue 2/2024
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