Tax and Legal UPDATE KW 18-2024
Tax and Legal UPDATE KW 18-2024
Neueinstellungen im Internet
Nicht zeitnahe Pauschalversteuerung bei betrieblichen Feiern führt zur Sozialversicherungspflicht!
BDO Website, Insight
Solarpaket I - Teil 1: Förderung des Photovoltaikzubaus auf Dachflächen
BDO Legal, Insight
Der Bundestag hat am 26.04.2024 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung („Solarpaket I“) beschlossen und direkt dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat sich sodann fristverkürzt ebenfalls am 26.04.2024 mit dem Solarpaket I befasst und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sodass das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Gesetzgebung
Postrechtsmodernisierungsgesetz - Änderungen bei der Bekanntgabefiktion ab 2025?
Bundestag, Regierungsentwurf vom 07.02.2024 (Änderung des § 122 AO siehe Art. 16)
DStV, Mitteilung vom 29.04.2024 und Stellungnahme vom 16.04.2024
Änderungen im Postgesetz (Verlängerung der üblichen Laufzeiten) bedingen auch Änderungen bei der Bekanntgabefiktion in zahlreichen Gesetzen. Per Post übermittelte schriftliche oder elektronisch übermittelte oder bereitgestellte Verwaltungsakte (o.a.) sollen ab 2025 erst nach 4 Werktagen als bekanntgegeben gelten, statt wie bisher nach 3 Tagen. Da künftig auf Werktage abgestellt werden soll, entfällt eine Verschiebung bei Sonn- oder Feiertagen.
Gesetz zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte
BMF, Referentenentwurf vom 23.04.2024
Um den Gefahren, die durch das Einschleusen inkriminierter Vermögenswerte in das Wirtschafts- und Finanzsystem entstehen, wirksam entgegenzutreten, soll mit dem Entwurf des Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes ein neues Instrument für Finanzermittlungen in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände geschaffen werden.
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
BMF, Referentenentwurf vom 20.03.2024
Durch die Verordnung soll mit dem Videoidentifizierungsverfahren (sogenanntes VideoIdent-Verfahren) ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich geregelt werden, das zur geldwäscherechtlichen Identifizierung (z.B. bei Kontoeröffnungen) geeignet ist.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung
BFH, Urteile vom 14.03.2024, IV R 6/21 und IV R 1/24 (IV R 7/21) (NV)
Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat.
§ 18 Abs. 3 UmwStG erfasst nicht sogenanntes neu gebildetes Betriebsvermögen
BFH, Urteil vom 14.03.2024, IV R 20/21
1. § 18 Abs. 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) gilt auch im Fall des (identitätswahrenden) Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft.
2. Wird Betriebsvermögen erst im Zuge der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder danach gebildet, unterfallen die stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern des neu gebildeten Betriebsvermögens nicht § 18 Abs. 3 Satz 1 und 2 UmwStG.
Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
BFH, Urteil vom 22.02.2024, III R 13/23
1. Aus einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.
2. Das Durchgriffsverbot gilt bei der Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft auch im Fall der mittelbaren Beteiligung der Betriebspersonengesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaft über eine Kapitalgesellschaft (Abgrenzung zu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2021 - IV R 7/18, BFHE 274, 218, BStBl II 2022, 767).
Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008
BFH, Urteil vom 05.12.2023, I R 42/20
1. Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (zur Zuordnung nach dem "Ausübungsmodell" auf Grundlage des im DBA-USA 1989/2008 aufgehobenen Art. 14 DBA-USA 1989 vgl. Senatsurteil vom 25.11.2015 - I R 50/14, BFHE 253, 52, BStBl II 2017, 247).
2. Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, dass Doppelbesteuerungsabkommen statisch und nicht dynamisch auszulegen sind (a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.04.2023, BStBl I 2023, 630).
3. Ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode ("switch-over") nach Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Variante 3 DBA-USA 1989/2008 scheidet aus, wenn das innerstaatliche Recht der USA die Nichtbesteuerung nur für einen Teilbetrag des einheitlichen Gewinnanteils vorsieht (hier: "guaranteed payments" für nicht in den USA ansässige Partner, soweit sie dort nicht höchstpersönlich tätig geworden sind).
§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA
BFH, Urteil vom 24.01.2024, I R 54/20
1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) entfallende Anteil gesondert und einheitlich festzustellen (§ 35 Abs. 2 Satz 1 EStG). Auch wenn der dazu in § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG für den Anteil am Gewerbesteuermessbetrag angeführte Aufteilungsmaßstab des "allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels" nach dem Gesetzeswortlaut nur auf "Mitunternehmer" bezogen wird, gilt er auch für die phG einer KGaA.
2. Bei einer rechtsformspezifischen Auslegung dieses Begriffs ist der bei der körperschaftsteuerrechtlichen Ermittlung des Einkommens der KGaA abziehbare "Teil des Gewinns", der an phG "als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird" (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes) und der zu den gewerblichen Einkünften der phG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 EStG) führt, Gegenstand dieses Aufteilungsmaßstabs.
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 13.12.2023, VI R 3/22
1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft.
2. Stille Reserven durch nicht realisierte Wertsteigerungen, mit deren Realisierung im Falle einer Betriebsveräußerung zu rechnen ist oder die im Falle einer Betriebsaufgabe zu steuerbaren Einkünften führen, sind zur Ermittlung des Totalgewinns oder -verlusts bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht auch dann anzusetzen, wenn sie nicht in einem bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept berücksichtigt worden sind.
Zu Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 29.04.2024 zum Urteil vom 19.03.2024, 15 K 15090/22
Bei der Berechnung von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG ist auch das positive Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, welche der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.
Rechtsprechung - privater Bereich
Reichweite des § 1a EStG
BFH, Beschluss vom 28.02.2024, I R 26/21 (NV)
Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln wäre und alle für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen geltenden Vergünstigungen bei der Besteuerung der Einkünfte des nach § 1 Abs. 1 oder 3 EStG (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Art einer "Schattenveranlagung" berücksichtigt werden müssten. Daher können mit der Einkunftserzielung im Ausland zusammenhängende Aufwendungen (hier: Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung) eines nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Ehegatten bei der inländischen Besteuerung der Einkünfte des (fiktiv) unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden.
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
BFH, Urteil vom 28.11.2023, X R 20/21
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers.
Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Kind
BFH, Urteil vom 30.01.2024, III R 42/22
1. Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes auch dann, wenn es nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 30.04.2014 - XI R 24/13, BFHE 245, 66, BStBl II 2014, 1014).
2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit vorliegt, hat das Finanzgericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen, die vom BFH nur eingeschränkt überprüfbar ist.
3. Indizien für eine fortwirkende erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt können sich aus dem Straf- beziehungsweise Sicherungsverfahren ergeben. Zu berücksichtigen sein kann namentlich, dass eine seelische Erkrankung des Kindes, welche zugleich die vor dem 25. Lebensjahr eingetretene Behinderung darstellt, dazu geführt hat, dass dem Kind wegen der von ihm begangenen rechtswidrigen Taten kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (§ 20 StGB).
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AOBFH, Beschluss vom 22.11.2023, VII B 25/23 (NV)
Die Frage, ob unter den Umständen des Einzelfalls aus Billigkeitsgründen eine Steuervergütung nach § 163 der Abgabenordnung (AO) gewährt werden kann, obwohl das Alkoholsteuergesetz keine Entlastungsvorschrift für die steuerfreie Verwendung von versteuertem Alkohol enthält, ist nicht klärungsbedürftig. Die Vorschrift des § 163 AO regelt gerade Fälle, in denen die Steuer im Einzelfall niedriger festgesetzt werden kann, und lässt damit in besonders gelagerten Ausnahmefällen Abweichungen von der gesetzlich geregelten Steuerhöhe zu.
Zulässigkeit eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übermittelten Kindergeldantrags
BFH, Urteil vom 30.01.2024, III R 15/23
1. § 67 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (i.d.F. des Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen) begründet keine Sperrwirkung dahingehend, dass ein elektronischer Kindergeldantrag nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist.
2. Hat die Familienkasse einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente über das besondere elektronische Behördenpostfach eröffnet, kann darüber ein elektronischer Kindergeldantrag auch ohne Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes formwirksam gestellt werden.
Finanzverwaltung
Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen
BMF, Schreiben vom 29.04.2024
Das BMF erläutert die umsatzsteuerlichen Grundsätze für zunehmend digitale Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung, bei verschiedenen Angebotsformen, z.B. alleinige oder parallel angebotene digitale Übertragung in Echtzeit, Live-Mitschnitte, vorproduzierte Aufzeichnungen, Streaming/Download.
New Publications on the Internet
Non-timely flat-rate taxation for company events leads to social security liability!
BDO Website, Insight