Tax and Legal UPDATE KW 2-2024
Tax and Legal UPDATE KW 2-2024
Neueinstellungen im Internet
Energiepreisbremsen: Handlungsempfehlungen für 2024 - Aktualisierung der FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen
BDO Legal, Insight
Die Energiepreisbremsen, ein bedeutendes Instrument in der Bewältigung der Herausforderungen im Energiebereich, steht trotz nicht erfolgter Verlängerung auch im Jahr 2024 weiter im Fokus. Unser Kooperationspartner BDO Legal erklärt, was Letztverbraucher und Unternehmen jetzt beachten müssen.
Dekarbonisierung des Energiebezugs, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und virtuelle Gesellschafterversammlungen - Was Unternehmen jetzt wissen müssen
BDO Website, Web Seminar am 23.01.2024
VAT Update | Januar 2024
BDO Website, Web Seminar am 26.01.2024
Gesetzgebung
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
BMJ, Pressemitteilung und Referentenentwurf vom 11.01.2024
Es sollen insbesondere die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn Jahren auf acht Jahre verkürzt werden. Im BGB und auch in anderen Gesetzen sollen Schriftformerfordernisse (z.B. unterschriebener Brief) zur Textform (z.B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist.
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz
Bundesregierung, Pressemitteilung und Gesetzentwurf vom 08.01.2024
Mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz bringt die Bundesregierung wichtige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einigung zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg. Das Gesetz sieht ab 2024 u.a. eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG in bestimmten Fällen
BVerfG, Pressemitteilung vom 12.01.2024 zum Beschluss vom 28.11.2023, 2 BvL 8/13
Mit seinem Beschluss hat das BVerfG auf eine Vorlage des BFH hin entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist.
Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen
BFH, Urteil vom 06.09.2023, I R 16/21
Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
BFH, Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21 (NV)
1. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.
Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter i.S.d. Umsatzsteuergesetzes
BFH, Urteil vom 12.10.2023, V R 11/21
1. Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine ‑ dieser vorgeschaltete ‑ entgeltliche sonstige Leistung ("Bebauungsleistung") des Gesellschafters vorliegen.
2. Zur Auslegung von § 10 Abs. 5 UStG in der Fassung von Art. 7 Nr. 2 Buchst. a und b i.V.m. Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG
BFH, Urteil vom 17.08.2023, V R 3/21
1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen.
2. Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung (Aufgabe des Senatsurteils vom 10.11.1994 - V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218 und wie Abschn. 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE).
3. Entgegen Abschn. 24.2 Abs. 6 Satz 3 UStAE führt es nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung, die Lieferung von Gegenständen, die nicht § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt, als dieser Vorschrift unterliegend zu behandeln.
Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Dreipersonenverhältnis als Masseverbindlichkeit
BFH, Urteil vom 24.08.2023, V R 29/21
1. Der Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt zurückzahlt, da ein Dritter das Entgelt entrichtet und dessen Insolvenzverwalter die Zahlung erfolgreich angefochten hat, sowie im Zeitpunkt der Rückzahlung über das Vermögen des Leistungsempfängers das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
2. Dieser Vorsteuerberichtigungsanspruch ist keine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Insolvenzverfahren des Leistungsempfängers und darf daher nicht durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Im Hinblick auf die insolvenzrechtliche Trennung der Verfahren über die personenverschiedenen Insolvenzschuldner ist hierbei unerheblich, wenn in beiden Verfahren dieselbe Person als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde.
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom
BFH, Urteil vom 17.10.2023, VII R 50/20
1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht.
2. Für die Behandlung mehrerer an unterschiedlichen Standorten befindlichen Stromerzeugungseinheiten als virtuelles Kraftwerk gemäß § 12b Abs. 2 Satz 1 StromStV ist es nicht erforderlich, dass die einzelnen Stromerzeugungseinheiten nur insgesamt oder kombiniert gesteuert werden können.
Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes, elektronisches Fahrtenbuch
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2023, 3 K 1887/22 H(L)
In Anlehnung an die einschlägige BFH-Rechtsprechung entschied das FG Düsseldorf, dass ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch nur dann eine geschlossene Form aufweist, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt werden und bereits bei gewöhnlicher Einsichtnahme in das elektronische Fahrtenbuch erkennbar sind.
Darüber hinaus sind gebündelte Eintragungen in das elektronische Fahrtenbuch nach zunächst zwischenzeitlicher Erfassung auf Notizzetteln in zeitlichen Abständen - beispielsweise nach Tankvorgängen - für das erforderliche Kriterium einer zeitnahen Führung eines Fahrtenbuchs nicht ausreichend.
Rechtsprechung - privater Bereich
Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit
BFH, Urteil vom 06.09.2023, I R 35/20
Auch wenn nach unionsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit dem sogenannten Freizügigkeitsabkommen der Europäischen Union und der Schweiz bei einem im Jahr 2011 erfolgten Wegzug in die Schweiz die im Wegzugszeitpunkt entstehende nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs (Wegzugsteuer) dauerhaft und zinslos zu stunden ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Wächtler vom 26.02.2019 - C-581/17, EU:C:2019:138, Internationales Steuerrecht 2019, 260), hindert dies die Festsetzung der Steuer nicht.
§ 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 13/22
Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).
Steuerfreiheit eines Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG
BFH, Beschluss vom 24.10.2023, VIII R 11/22
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags
BFH, Urteil vom 23.08.2023, X R 30/21
1. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑ in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens ‑ berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen.
2. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2022 - VII R 21/21, BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304 und vom 15.11.2022 - VII R 55/20, BFHE 278, 403, BStBl II 2023, 621).
Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
BFH, Beschlüsse vom 13.09.2023, XI B 38/22 und XI B 52/22 (NV)
1. Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
2. Es bestehen auch nach dem 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht
BFH, Urteil vom 29.08.2023, VII R 1/23 (VII R 44/19)
1. Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird.
2. Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der Steuerbegünstigung aufgrund der Verletzung formeller Anforderungen nicht entgegen.
3. Einem tatsächlichen Verhalten ohne Erklärungsbewusstsein oder Rechtsbindungswillen werden die Wirkungen einer Willenserklärung nur zum Schutz des redlichen Rechtsverkehrs beigelegt. Es kommt daher keine Auslegung in Betracht, wenn der Handelnde keinen Erklärungswillen hat und der Empfänger dies auch erkennt.
Notwendige Beiladung der Erben eines im Revisionsverfahren ausgeschiedenen und klagebefugt gewordenen Gesellschafters
BFH, Urteil vom 05.09.2023, VIII R 31/20
1. Die Erben eines durch Tod ausscheidenden Gesellschafters sind notwendig beizuladen, wenn der Gesellschafter erst während des Revisionsverfahrens verstirbt und hierdurch eine Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung begründet wird.
2. Die Erben des im Revisionsverfahren ausgeschiedenen Gesellschafters sind auch dann notwendig beizuladen, wenn sie nach dem Erbfall nicht selbst Gesellschafter der klagenden Personengesellschaft werden und der Rechtsstreit die Zeit bis zum Eintritt der Erbfolge betrifft.
3. Das Revisionsverfahren wird aufgrund des Todes eines notwendig Beizuladenden während des Verfahrens nicht unterbrochen.
Finanzverwaltung
Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland ab 01. 01.2024
BMF, Schreiben vom 12.01.2024
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
BMF, Schreiben vom 12.01.2024
Sonstiges
Auf den Punkt gebracht: Versicherung 2024
Dt. Rentenversicherung Bund, E-Broschüre vom 27.12.2023
Die E-Broschüre informiert umfassend über die die verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung.