Tax & Legal UPDATE KW 38-2024

Neueinstellungen im Internet

Das Entlastungsverfahren nach § 50c EStG - angemessene Bearbeitungszeit und Zinsansprüche
BDO Website, Insight

Angesichts der sehr langwierigen Verfahren beim BZSt stellt sich - insbesondere angesichts des jüngst veröffentlichten BFH-Urteils vom 13.03.2024, I R 1/20 - die Frage nach einer angemessenen Bearbeitungszeit und einer möglichen Verzinsung der Erstattungsansprüche. 

Homeoffice: steuerliches Risiko für Unternehmen?
BDO Website, Insight

Viele Arbeitgeber erlauben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Tätigkeit aus dem Homeoffice. In den Fällen eines grenzüberschreitenden Homeoffice, d.h. die Privatwohnung der beschäftigten Person befindet sich in einem anderen Staat als der Arbeitgeber, der die Person angestellt hat, können im In- und Ausland steuerliche Risiken resultieren.

Parkplatzmiete mindert geldwerten Vorteil
BDO Website, Insight

Die vom Arbeitnehmer gezahlte Parkplatzmiete dient unmittelbar dem Halten und dem Betrieb eines Firmenwagens und mindert daher den geldwerten Vorteil.

VAT Update | September 2024
BDO Website, Web Seminar am 27.09.2024

Dienst(ags)besprechung
BDO Website, Web Seminar am 01.10.2024
 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig
EuGH, Pressemitteilung vom 19.09.2024 zum Urteil C-555/22 P, C-556/22 P, C-564/22 P vom 19.09.2024

Der Beschluss der Kommission, mit dem diese bestimmte Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen eingestuft hatte, ist nichtig.

Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
BFH, Urteile vom 17.07.2024, XI R 35/22 und XI R 34/22 (NV)

Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 08.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).

Positives Eigenkapital und Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG
FG Münster, Urteil vom 12.06.2021, 6 K 564/19; Revision BFH IV R 10/24

Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen.
 

Rechtsprechung - privater Bereich

Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
BFH, Urteile vom 17.07.2024, VIII R 37/23 und VIII R 2/24 (NV)

1. Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Das Erzielen von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG in diesem Veranlagungszeitraum ist nicht erforderlich; es genügt die abstrakte Möglichkeit, aus der Beteiligung Kapitalerträge erzielen zu können.
2. Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.
3. Nachlaufende Beteiligungsaufwendungen sind unter Beachtung des Teilabzugsverbots als Werbungskosten auch dann abziehbar, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ausschließlich Aufwendungen anfallen.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2024, 14 K 1966/23 

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht auf der Grundlage einer Vorauszahlung für Lohnkosten geltend gemacht werden, wenn diese in Bezug auf einen Kostenvoranschlag erfolgt ist, die Leistung hingegen erst im darauffolgenden Jahr in Anspruch genommen wurde.

Grundsteuerbewertung in NRW - keine verfassungsrechtlichen Bedenken
FG Köln, Pressemitteilung zum Urteil vom 19.09.2024, 4 K 2189/23 

Das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer begegnet nach Ansicht des FG Köln keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente
BFH, Beschluss vom 30.08.2024, V R 1/24

1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.
2. Eine Verletzung dieser Formvorschrift begründet grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung nach § 56 FGO hinderndes Verschulden, da für solche Fälle bereits die Vorschrift des § 52a Abs. 6 FGO eine verschuldensunabhängige Heilung vorsieht.

Verletzung der Sachaufklärungspflicht
BFH, Beschluss vom 29.08.2024, V B 35/23 (NV)

Verneint das Finanzgericht die Anwendung einer Steuerbefreiung, die gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt, muss es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bestehende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung der Frage einer weitergehenden Gewährung des Vorsteuerabzugs nachgehen.
 

Finanzverwaltung

Richtsatzsammlung 2023
BMF, Schreiben vom 17.09.2023 und Richtsatzsammlung

Die Finanzverwaltung veröffentlicht die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024. 

Verzögerungen bei der Vergabe von USt-Id-Nummern
BZSt, UStKV-Newsletter vom 16.09.2024

Im Zuge der Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer können Unternehmensdaten beim BZSt im November aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. Es kann daher im November zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften. Das BZSt empfiehlt daher, soweit möglich, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt.
 

New Publications on the Internet

Parking space rent reduces non-monetary benefit
BDO Website, Insight

The parking space rent paid by the employee serves directly to maintain and operate a company car and therefore reduces the non-monetary benefit.