Tax & Legal UPDATE KW 41-2024

Neueinstellungen im Internet

Aktuelle Herausforderungen bei der Unternehmensfinanzierung
BDO Website, Web Seminar für kleine und mittlere Unternehmen am 15.10.2024
 

Gesetzgebung

E-Fuels-only-Gesetz
BMF, Referentenentwurf vom 20.09.2024

Das BMF hat den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)“ veröffentlicht.

Bürokratieentlastungsverordnung
Bundesregierung, Verordnung vom 09.10.2024

Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets, ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV und enthält u.a. Regelungen zur Erleichterung der Rechnungsstellung von Steuerberatern. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
BFH, Urteil vom 11.07.2024, III R 41/22; Pressemitteilung vom 10.10.2024

Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 - X R 4/10, BFHE 233, 539, BStBl II 2011, 887 und vom 30.10.2014 - IV R 9/11, BFH/NV 2015, 227). Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet.

Ausnahmen vom Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter wesentlicher Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China
BFH, EuGH-Vorlage vom 14.05.2024, VII R 1/22 

1. Ist Art. 14 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission vom 20.01.1997 betreffend die Genehmigung der Befreiung der Einfuhren bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China von dem mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 eingeführten und mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 des Rates ausgeweiteten Antidumpingzoll ‑‑VO 88/97‑‑ (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997, Nr. L 17, 17) dahingehend auszulegen, dass diese Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll in derselben Bewilligung einer Endverwendung im Sinne von Art. 254 des Zollkodex der Union mit den anderen Befreiungen nach Art. 14 Buchst. a und/oder b VO 88/97 kombiniert werden darf?

2. Kann Art. 14 Buchst. c VO 88/97 dahingehend ausgelegt werden, dass in der Bewilligung pro Kunde monatlich weniger als 300 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils vom ausgeweiteten Antidumpingzoll befreit werden können?

3. Handelt es sich bei der in Art. 14 Buchst. c VO 88/97 genannten Menge von monatlich weniger als 300 Stück um eine Freigrenze mit der Folge, dass die Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll insgesamt entfällt, wenn eine Partei mehr als 299 Stück monatlich anmeldet oder weiterliefert, oder um eine Freimenge, bei der unabhängig von deren Überschreitung jedenfalls 299 Stück antidumpingzollfrei bleiben?

Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verfassungsgemäß
BFH, Urteil vom 07.08.2024, IV R 22/23

Die in § 36 Abs. 3 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) angeordnete rückwirkende Geltung des § 7 Satz 3 GewStG i.d.F. des WElektroMobFördG ab dem Erhebungszeitraum 2009 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
BFH, Urteile vom 10.07.2024, II R 3/22 und II R 36/23

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen.

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: Einbeziehung auch von “Minderverlustübernahmen”
BFH, Urteil vom 10.04.2024, I R 15/23 (NV)

1. Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (KStG 2002) sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen, nicht als tatsächliche "Abführungen". Sie können daher nicht nur ‑‑als "Mehr"-Abführungen‑‑ aus einem höheren handelsbilanziellen Jahresüberschuss der Organgesellschaft resultieren, sondern auch aus sogenannten Minderverlustübernahmen, wenn der Organträger infolge eines geringeren handelsbilanziellen Verlustes der Organgesellschaft einen geringeren Verlust ausgleichen musste, als ihm steuerlich zugerechnet wurde (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Indem die Mehrabführungen durch § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 als Gewinnausschüttungen fingiert werden, handelt es sich zugleich um entsprechende Leistungen im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002, die die in § 38 Abs. 2 KStG 2002 angeordnete Körperschaftsteuererhöhung auslösen (Bestätigung der Rechtsprechung).

3. Zum Umfang der durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2022 - 2 BvL 7/13, 2 BvL 18/14 (BVerfGE 165, 103) ausgesprochenen Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung
BFH, Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23; Pressemitteilung vom 10.10.2024

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines Arbeitsverhältnisses
BFH, Urteil vom 01.08.2024, VI R 23/22

Während des Zeitraums, in dem ein bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowohl im Ansässigkeitsstaat Bundesrepublik Deutschland als auch in der Schweizerischen Eidgenossenschaft tätiger Arbeitnehmer unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt wird, steht das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zu.

Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
BFH, Urteil vom 10.07.2024, III R 1/22

1. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) berücksichtigt werden, der sie getragen hat.

2. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

3. Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat.

Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
BFH, Urteile vom 19.06.2024, II R 40/21 und II R 41/21

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners
BFH, Urteil vom 06.08.2024, VII R 32/22

1. Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.

2. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Duldungsbescheids, wenn eine Rückgewähr der Zahlung des Dritten begehrt wird.

3. Die Pflicht zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 191 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 i.V.m. § 323 der Abgabenordnung entfällt nicht dadurch, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung gewährt worden ist.

Einem Unternehmen "dienende" Gegenstände als Voraussetzung für die Haftung des Eigentümers für Steuern des Unternehmens
BFH, Beschluss vom 06.08.2024, VII R 25/21 

1. Dem Unternehmen dienende Gegenstände im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung sind solche, die für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze von wesentlicher Bedeutung sind.

2. Für das Kriterium der wesentlichen Bedeutung der Gegenstände für die Führung des Betriebs und die Erzielung steuerbarer Umsätze sind keine weiteren Voraussetzungen ‑‑etwa Gewinnerzielung‑‑ oder Anforderungen an die Art der betrieblichen Verwendung der Gegenstände zu verlangen. Vielmehr sind die Gründe für die wesentliche Bedeutung unerheblich.

 

Finanzverwaltung

Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
BMF, Entwurf vom 18.09.2024

Aufgrund diverser gesetzlicher Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) hat das BMF sein bisheriges Anwendungsschreiben dazu überarbeitet und im Entwurf veröffentlicht.

Arbeitslohn nach DBA, Auslandstätigkeitserlass
BMF, Schreiben vom 08.10.2024

Das bisherige BMF-Schreiben vom 14.03.2017 zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren wird aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst.

Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern
BMF, Schreiben vom 08.10.2024

 

Sonstiges

Gutachten zum Grundsteuermodell in NRW
Städtetag NRW, Pressemitteilung vom 02.10.2024

Ein vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenes Gutachten vom 24.09.2024 zeigt erhebliche rechtliche Risiken für die Städte durch das Landesmodell zur Grundsteuer mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Riester-Rente
EU-Kommission, Mitteilung vom 03.10.2024

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
EU-Rat, Pressemitteilung vom 08.10.2024

Im Rahmen seiner Überarbeitung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete hat der Rat der EU Antigua und Barbuda hieraus entfernt.