Tax and Legal UPDATE KW 23

Neueinstellungen im Internet

Von der EU-Whistleblowing-RL zum aktuellen Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes
Web-Seminar unseres Kooperationspartners BDO Legal am 21.06.2022

VAT Update | Juni 2022
Web Seminar am 24.06.2022

EU-Taxonomie - Hintergründe, für wen sie gilt und Tipps zur Umsetzung
BDO, Insight

ESG-Reporting - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt
BDO, Insight

Gesetzgebung

4. Corona-SteuerhilfeG
Bundesrat, Beschluss vom 10.06.2022,

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf (BR 223/22, 22.05.2022) entsprechend der von seinem Finanzausschuss ausgesprochenen Erklärung (BR 223/1/22, 25.05.2022) zugestimmt. Das Gesetz verlängert unter anderem die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen sowie der Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und der Homeoffice-Pauschale, weitet die Abschreibungs- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten aus und verbessert die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.

Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und das Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (betreffend den Zinssatz nach § 238 AO)
Bundesrat, Beschluss (157/22) vom 20.05.2022 zum Entwurf vom 08.04.2022

Der Bundesrat erhob hinsichtlich des finalen Zinssatzes für die Verzinsung von Steuernachforderungen oder -erstattungen zwar keine Einwände gegen den bisherigen Gesetzentwurf. Ob es allerdings bei der vorgesehenen Verzinsung von 1,8 % pro Jahr bleibt, ist abzuwarten, da der Gesetzentwurf nunmehr nachträglich noch in die Ausschüsse verwiesen wurde.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten
BFH, Urteil vom 19.01.2022, VII R 28/19; Pressemitteilung vom 09.06.2022

Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV.

Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen.

Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nur auf das einzelne Unternehmen, nicht jedoch auf die wirtschaftliche Einheit (Konzernverbund) an, in den das einzelne Unternehmen eingebunden ist.

Für ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO kommt es bei Erfüllung der Voraussetzung des Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO nicht darauf an, ob im Einzelfall eine positive Fortführungsprognose besteht.

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes
BFH, Urteil vom 26.01.2022, XI R 19/19

Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei ist, wenn der leistende Unternehmer selbst die Übertragung von Geldern vornimmt.

Umsatzsteuerbefreiung für einen Gästeführer im Museum
BFH, Beschluss vom 15.02.2022, XI R 30/21; Pressemitteilung vom 09.06.2022

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug.

Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das Museum einer dritten Person sein.

Jedenfalls bei einem Museum, das nur in Begleitung eines Gästeführers besucht werden darf, ist die Führung der Museumsgäste eine typische Museumsleistung.

Ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt, ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL in seiner neueren Auslegung durch den EuGH.

Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL ist grundsätzlich nicht berufbar.

Vergütung für die Tätigkeit eines tageweise beim Europarat beschäftigten Dolmetschers
BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/19

Eine Vergütung, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, ist nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates vom 02.09.1949 (BGBl II 1954, 494) steuerbefreit (Anschluss an BFH-Urteil vom 06.08.1998 - IV R 75/97, BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

Einer Verfügung des Generalsekretärs des Europarates, die hinsichtlich einer solchen Vergütung Steuerfreiheit gewährt, kommt keine Bindungswirkung zu Lasten des nationalen Besteuerungsrechts zu.

Rechtsprechung – privater Bereich

Nachweislast für den gemeinen Wert von Grundbesitz
BFH, Urteil vom 17.11.2021, II R 26/20 (NV)

Macht der Steuerpflichtige geltend, der gemeine Wert von Grundvermögen sei niedriger als der typisierte Wert, obliegt es ihm nach § 198 BewG, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Das FG ist nicht verpflichtet, ein Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Grundbesitzwerts einzuholen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Behörde
BFH, Beschluss vom 08.02.2022, I R 8/21 (NV)

Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet.

Das Datum eines von der Poststelle der Behörde mittels einer Frankiermaschine aufgebrachten Poststempels sagt nichts über den Zeitpunkt aus, zu dem das Schriftstück dem Postdienstleister übergeben worden ist.

Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
BFH, Urteil vom 24.02.2022, III R 9/20

Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 ‑‑Entscheidungsformel‑‑) ist nicht nur auf Arbeitnehmerabfindungen zugeschnitten.

Die BVerfG-Beschlüsse Rückwirkung im Steuerrecht I vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 (BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76 ‑‑Entscheidungsformel‑‑) und Rückwirkung im Steuerrecht II vom 07.07.2010 - 2 BvR 748/05 (BVerfGE 127, 61, BStBl II 2011, 86 ‑‑Entscheidungsformel‑‑) sind wegen des Dualismus der Einkunftsarten auf Vermögenszuwächse im Gewerbebetrieb nicht übertragbar.

Datenübertragungsfehler und § 173a AO
BFH, Beschluss vom 27.04.2022, IX B 57/21 (NV)

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 173a AO sind nur Schreib- oder Rechenfehler bei der Erstellung einer Steuererklärung erfasst. Fehler oder Unvollständigkeiten im Rahmen der Datenübertragung an das FA ‑z.B. bei Abbruch der Internetverbindung oder Fehlern der genutzten Software‑ werden von der Vorschrift nicht erfasst.

Finanzverwaltung

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
BMF, Schreiben vom 07.06.2022, Gz. IV C 4 - S 2223/19/10003 :017

Das BMF ergänzt das Schreiben vom 17.03.2022 um die lohnsteuerlichen Unterstützungsleistungen.

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