Tax and Legal UPDATE KW 28

Neueinstellungen im Internet

Osterpaket passiert Bundestag und Bundesrat
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Novelle des Verpackungsgesetzes
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Gesetzgebung

5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für energieintensive Industrie
BMF, Mitteilung vom 14.07.2022

Die Europäische Kommission hat am 14.07.2022 die vierte Säule des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Unternehmen genehmigt, die besonders von den Folgen des Ukrainekriegs betroffen sind. Damit kann das sog. Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien am 15.07.20222 starten.

Weitere Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm finden Sie hier.

Gesetz zur Umsetzung von DAC7
BMF, Referentenentwurf vom 06.07.2022

Mit dem künftigen Gesetz soll die als „DAC 7“ bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 umgesetzt werden. Mit der sechsten Änderung der Amtshilferichtlinie sollen die rechtlichen Grundlagen, die der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Steuerbehörden im Bereich der direkten Steuern zugrunde liegen, weiterentwickelt werden.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG
BFH, Urteil vom 15.12.2021, XI R 3/20

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.

Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit
BFH, Urteil vom 10.02.2022, IV R 6/19

Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 S. 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der „bisherige“ und der „neue“ Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien, die für die Bestimmung der Unternehmensidentität im Rahmen des § 10a GewStG maßgeblich sind.

Die Überführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in den „neuen“ Betrieb steht der Einstellung des „bisherigen“ Betriebs nicht entgegen. Der Gewinn aus der Veräußerung des bisher originär gewerblichen Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist daher nicht bereits dann dem Gewerbeertrag zuzuordnen, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage in dem neuen vermögensverwaltenden Geschäftsbereich der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird (Änderung der Rechtsprechung).

Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ in Einbringungsfällen
BFH, Beschluss vom 12.04.2022, VIII R 35/19

Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 S. 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand.

§ 20 Abs. 5 S. 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft auch den Fall einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ der übernehmenden Gesellschaft an den sein Einzelunternehmen einbringenden Gesellschafter.

Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen
BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 2/22 (V R 6/18)

Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20, EU:C:2022:73 - Änderung der Rechtsprechung).

Daher können Holzhackschnitzel auch dann nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz im Sinne der Warenbeschreibung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG sind. Dem steht das Fehlen der hierfür erforderlichen zolltariflichen Voraussetzung nicht entgegen, wenn die Holzhackschnitzel und das die zolltarifliche Voraussetzung erfüllende Brennholz austauschbar sind.

Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2022, Az. 10 K 1175/19 E (rkr.)

Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung i.S.d. § 17 EStG.

EuGH-Vorlage zur Reichweite des sog. „Reemtsma-Anspruchs“
FG Münster, Beschluss vom 27.06.2020, Az. 15 K 2327/20 AO

Ist es unionsrechtlich geboten, dass einem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann möglicherweise keinen Rückgriff mehr beim Kläger nehmen kann? Diese Frage hat das FG Münster dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen
BFH, Urteil vom 12.04.2022, VI R 2/20

Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 S. 2 erster HS EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung).

Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 2 erster HS EStG kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht werden.

Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für ambulant erbrachte Pflege- und Betreuungsleistungen ist weder Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten noch in den Zahlungsvorgang ein Kreditinstitut eingebunden hat.

Vorrang der horizontalen Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
FG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2022, Az. 8 K 1836/18 F (rkr.)

Die Verlustausgleichsbeschränkung in § 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG schließt auch die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts auf nach einem DBA steuerfreie Veräußerungsverluste bei der Ermittlung des Steuersatzes aus.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG
BFH, Urteil vom 27.04.2022, II R 9/20

Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.

Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG festzustellen.

Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich ist. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 S. 1 BewG berufenen Finanzamt obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 4 BewG.

Finanzverwaltung

Hinweis zum Auslaufen von Zertifikaten für die technische Sicherheitseinrichtungen
BMF, Schreiben vom 08.07.2022, Gz. IV A 4 - S 0316-a/19/10006 :036

Das Zertifikat BSI-K-TR-0491-2021 der „Bundesdruckerei D-TRUST TSE, Version 1.0“ der cv cryptovision GmbH läuft am 07.01.2023 aus.