Tax and Legal UPDATE KW 33

Neueinstellungen im Internet

Unternehmenssteuerung mit System – der BDO EarlyBird, ein einfaches und günstiges Tool für Ihre DATEV-Daten
Web Seminar am 31.08.2022

Zur Gewerbesteuerfreiheit eines Veräußerungsgewinns bei einer GmbH & Co. KG
BDO Website, Insight

Wegzugsbesteuerung bei un- bzw. teilentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen
BDO Website, Insight

Gesetzgebung

Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.08.2022

Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Mehrwertsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen. Dies solle bis März 2024 gelten – solange, wie auch die Gasumlagen erhoben werden.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Massekosten für einen sachverständigen Dritten als Kassenprüfer
BFH, Urteil vom 21.04.2022, V R 18/19

Von einer unmittelbaren Auftragserteilung durch die Insolvenzmasse ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter in die Beauftragung eines Kassenprüfers eingebunden ist, indem er dem Gläubigerausschuss den Prüfer vorschlägt und dem Prüfer den Beschluss des Gläubigerausschusses über dessen Beauftragung übermittelt.

Wird ein sachverständiger Dritter durch den Insolvenzverwalter mit der Prüfung beauftragt, sind die Kosten der Prüfung Masseverbindlichkeiten, da sie i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die Verwaltung der Masse verursacht werden.

Privatnutzung betriebliches Kfz: Leasingsonderzahlung bei Kostendeckelung und EÜR
BFH, Urteile vom 17.05.2022, VIII R 26/20, VIII R 21/20 (NV), VIII R 11/20 (NV)

Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.

Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise
BFH, Urteil vom 01.02.2022, V R 1/20 und Pressemitteilung vom 18.08.2022

Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.

In der Satzung sind die jeweils verfolgten steuerbegünstigten Zwecke soweit wie möglich zu konkretisieren.

Rechtsprechung – privater Bereich

Bare Zuzahlungen bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften
BFH, Urteil vom 14.02.2022, VIII R 44/18

Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothetisch in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 5 UmwStG fallen könnte.

Der gesamte Vorgang ist danach als Tausch gegen die Gewährung eines Mischentgelts nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG zu besteuern.

Werbungskosten bei Haftung für Lohnsteuer auf eigenen Arbeitslohn des Geschäftsführers
BFH, Urteil vom 08.03.2022, VI R 19/20

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen.

BVerfG-Vorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer aufgehoben
FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.08.2022, 7 K 120/21

Das FG Niedersachsen hat seinen an das BVerfG gerichteten Vorlagebeschluss vom 18.03.2022 zur Abgeltungsteuer aufgehoben, nachdem die Beteiligten den anhängigen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Durch die Erledigung der Hauptsache ist die Entscheidungserheblichkeit in dem Normenkontrollverfahren entfallen, so dass die Vorlage gegenstandslos geworden ist. Eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer wird also in diesem Verfahren nicht mehr erfolgen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
BFH, Urteil vom 08.03.2022, VI R 37/19

Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig.

Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts
FG Münster, Urteil vom 24.06.2022, 4 K 135/19, Revision BFH VI R 14/22

Es liegt kein objektiver Verkürzungstatbestand vor, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.

Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
FG Münster, Urteil vom 18.05.2022, 10 K 261/17; Revision zugelassen

Verdeckte Bareinlagen können nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft führen, wenn die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist.

Corona-Krise

Coronahilfen: Verlängerung Fristen zur Schlussabrechnung
BMWi/BMF, Website zur Schlussabrechnung; DStV, Mitteilung vom 18.08.2022

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird auf den 30.06.2023 verlängert. Auf Antrag (wohl bis spätestens zum 31.08.2023) kann die Frist im Einzelfall sogar bis zum 31.12.2023 erweitert werden. Die verlängerten Einreichungsfristen gelten sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV), nach derzeitigem Stand also nicht für die Neustarthilfe.
Hinweis: die entsprechenden Änderungen im FAQ zur Schlussabrechnung (Ziff. 3.5) sowie in den jeweiligen Vollzugshinweisen wurden bislang noch nicht vorgenommen.

Rückforderung von Corona-Soforthilfen möglicherweise rechtswidrig
VG Düsseldorf, Pressemitteilung zu Urteilen vom 16.08.2022, 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22; Berufung zugelassen

Für die Rechtmäßigkeit der Schlussbescheide kam es auf die Förderpraxis des Landes während des Antragsverfahrens bis zum Erlass der Bewilligungsbescheide an. Während des Bewilligungsverfahrens durften die Hilfeempfänger nach den damals vorliegenden Informationen davon ausgehen, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen der Geldleistungen ausschlaggebend sein sollten. Demgegenüber stellte das Land bei Erlass der Schlussbescheide auf das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses ab. Dies sei rechtsfehlerhaft, weil diese Handhabung von der maßgeblichen Förderpraxis abwich.

Behördlich angeordnete Quarantäne während des Urlaubs
BAG, Pressemitteilung zum Beschluss vom 16.08.2022, 9 AZR 76/22 (A)

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte.

Sonstiges

Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystems
BStBK, Diskussionspapier und DStV, Stellungnahme, jeweils vom 17.08.2022

Zum Vorhaben der Bundesregierung, schnellstmöglich ein verpflichtendes elektronisches Meldesystem einzuführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird, haben sich BStBK und DStV geäußert.

Alterssicherung durch Kapitaldeckung
Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, Stellungnahme vom 17.08.2022

Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat seine aktuelle Stellungnahme zum langfristigen kapitalgedeckten Vermögensaufbau in der Altersvorsorge vorgelegt.