Tax and Legal UPDATE KW 41

Neueinstellungen im Internet

Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos

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Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

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Wirksamkeit von Steuerbescheiden im Insolvenzverfahren

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Änderungen des Insolvenzrechts aufgrund schwer kalkulierbarer Energie- und Rohstoffpreise

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Gesetzgebung

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 12.10.2022

Ab 01.01.2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf EUR 59.850 im Jahr (monatlich EUR 4.987,50) und die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich EUR 66.600 (monatlich EUR 5.550). Diese Werte sind bundesweit gleich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird in den neuen Bundesländern bei EUR 7.100 im Monat (2022: EUR 6.750) und in den alten Bundesländern bei EUR 7.300 im Monat (2022: EUR 7.050) liegen.

Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

BT, Entwurf vom 10.10.2022

Danach soll insbesondere der sog. Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Kapitalgesellschaften

BFH, Urteil vom 28.06.2022, I R 43/18

Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.

Vorsteuerabzug und Personalabbau

BFH, Urteil vom 30.06.2022, V R 32/20

Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Bestimmung des „allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels“

FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 20.07.2022, 10 K 686/20 F

Für die Bestimmung des „allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels“ bei Mitunternehmerschaften im Rahmen der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG) ist auf das Ende eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres und nicht auf das Ende des Erhebungszeitraums abzustellen.

Rechtsprechung – privater Bereich

Ausländische Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt

BFH, Urteil vom 01.06.2022, I R 3/18

Für die Berechnung der sog. Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG als Voraussetzung für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht sind auf der ersten Stufe (Ermittlung des Welteinkommens) Einnahmen, die unter Zugrundelegung deutschen Einkommensteuerrechts grundsätzlich steuerbar, aber ‑‑z.B. nach § 3 EStG‑‑ steuerfrei wären (hier: aus den Niederlanden stammende Krankengeldzahlungen), nicht einzubeziehen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 01.10.2014 - I R 18/13, BFHE 247, 388, BStBl II 2015, 474). Solche Einnahmen sind aber ggf. im Rahmen der Bemessung des Progressionsvorbehalts zur Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG zu berücksichtigen.

Bei der Bemessung des Progressionsvorbehalts bleiben ausländische Kapitaleinkünfte außer Betracht, die bei einem inländischen Sachverhalt der Abgeltungsteuer unterliegen würden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12.08.2015 - I R 18/14, BFHE 251, 182, BStBl II 2016, 201).

Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten

BFH, Urteil vom 14.07.2022, III R 28/21

Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann sein Auszahlungsanspruch erst abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, dass weder der Wanderarbeitnehmer selbst noch eine andere berechtigte Person für das betreffende Kind im Heimatland des Kindes einen die Frist wahrenden Antrag auf Kindergeld oder eine vergleichbare ausländische Familienleistung gestellt haben.

Bezieht der Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person laufend Familienleistungen für das betreffende Kind, genügt es für einen nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden Antrag auch, dass der Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person gegenüber dem zuständigen Träger des Heimatlandes innerhalb der Sechsmonatsfrist den durch die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entstandenen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzeigt und hierdurch die Durchführung des Koordinierungsverfahrens ermöglicht.

Die Feststellungen zum Vorliegen eines Antrags oder einer Mitteilung beim ausländischen Träger sind durch an diesen gerichtetes Auskunftsersuchen zu treffen. Der Anspruchsteller trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) hinsichtlich der Nichterweislichkeit eines entsprechenden Antrags oder einer entsprechenden Mitteilung.

Arbeitszimmer bei gemeinsamer Wohnung

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2022, 3 K 2483/20, Rev. zugelassen

Auch für ein ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutztes Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung ist ein voller Werbungskostenabzug der Aufwendungen möglich.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Prozesszinsen

BFH, Urteil vom 17.05.2022, VII R 34/19

Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO besteht nicht für den Zeitraum, in dem während eines Klageverfahrens die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben wurde und die Finanzbehörde daraufhin den Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt hat.

Finanzverwaltung

Änderung des DBA zwischen Deutschland und Bulgarien

BMF, Protokoll vom 21.07.2022

Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Bulgarien umgesetzt.

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A.

BMF, Schreiben vom 11.10.2022, Gz. IV C 1 - S 2252/19/10028 :019

Die Air Liquide S. A. (Frankreich) hat am 08.06.2022 eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, bei der Gratisaktien im Verhältnis 1 : 10 an die Anteilseigner ausgegeben wurden. Nach dem BMF-Schreiben liegen für diese Kapitalmaßnahme die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1, 7 KapErhStG vor.

Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten

BMF, Schreiben vom 07.10.2022, Gz. IV A 3 - S 0338/19/10006 :009

Das BMF-Schreiben ist anzuwenden, wenn Steuerpflichtige durch eine bisher vorgenommene Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung beim Sonderausgabenabzug belastet sind und nun eine Korrektur im Hinblick auf Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten i.S.d. § 65a SGB V vorgenommen werden soll.

KassSichV - Übergangsregelung für den Einsatz einer nicht mehr zertifizierten TSE

BMF, Schreiben vom 13.10.2022, Gz. IV A 4 - S 0319/20/10002 :009

Durch das BMF-Schreiben wird eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul geschaffen. In betroffenen Fällen besteht jedoch Handlungsbedarf, da die weitere Anwendung lediglich befristet toleriert wird.

Grundsteuer

Abgabefrist einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert
Finanzministerium Bayern, Pressemitteilung vom 13.10.2022
Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 13.10.2022
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Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig vom 31.10.2022 bis zum 31.01.2023 zu verlängern.