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Dokumentation der Verrechnungspreise
BDO Website, Insight DE / EN
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Vom Arbeitgeber bezahlte Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn
BFH, Beschluss vom 21.06.2022, VI R 20/20; Pressemitteilung vom 03.11.2022
Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, scheidet eine überwiegend eigenbetriebliche Veranlassung der Zahlung regelmäßig aus.
Anforderungen an eine entgeltliche Nutzungsüberlassung
BFH, Beschluss vom 22.06.2022, XI R 35/19 (NV)
Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1 € und erheblichen Aufwendungen auf den Pachtgegenstand tritt die Entgeltverpflichtung so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt gelöst ist. Der "Verpächter" ist dann aus Eingangsleistungen für den so überlassenen Gegenstand nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Vertragsparteien später das Pachtentgelt auf 10.000 € erhöhen, aber diese Pachterhöhung zugleich durch eine Zuschusserhöhung ausgleichen.
Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung
BFH, Urteil vom 30.06.2022, V R 32/21 (V R 31/17)
Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei.
"Passive Entstrickung" führt nicht zur Besteuerung
FG Münster, Urteil vom 10.08.2022, Az. 13 K 559/19 G,F, Pressemitteilung vom 02.11.2022
Die Änderung eines DBA kann nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung). Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Rechtsprechung – privater Bereich
Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel"
BFH, Urteil vom 09.06.2022, VI R 26/20; Pressemitteilung vom 03.11.2022
Ein im Gelegenheitsverkehr genutztes Taxi zählt nicht zu den "öffentlichen Verkehrsmitteln" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi können daher lediglich in Höhe der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum
BFH, Urteil vom 22.06.2022, XI R 46/20
Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i.S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig.
Finanzverwaltung
Neufassung der AEAO zur Verzinsung von Steuernachforderungen bzw. -erstattungen
BMF, Schreiben vom 03.11.2022, Gz. IV A 3 - S 0460-a/19/10012 :002
Die Steuerverwaltungen der Länder können aufgrund technischer und organisatorischer Maßnahmen die angepassten Zinsberechnungsprogramme noch nicht anwenden. Die Zinsfestsetzungen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 werden weiterhin vorläufig oder ausgesetzt ergehen. Die Neufassung des Anwendungserlasses ist erst ab der Umstellung der Zinsberechnungsprogramme anzuwenden.
Änderung des DBA Deutschland / Litauen
BMF, Protokoll vom 30.09.2022
Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt. Das Protokoll bedarf jedoch noch der Ratifikation.
Sonstiges
Straffung und Stärkung der Verrechnungspreisverfahren - Ökonomie und Reformoptionen
Stiftung Familienunternehmen – Pressemitteilung und Studie 2022
Schlechte Noten für die deutschen Finanzbehörden: Vorabverständigungen über Verrechnungspreise fehlen, Verfahrensdauern sind zu lang und Transparenz ist nicht gegeben. Im internationalen Vergleich befindet sich die Bundesrepublik mit ihrer Praxis rund um Verrechnungspreisverfahren noch immer im Rückstand. Das zeigt eine aktuelle empirische Studie der Stiftung Familienunternehmen.
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