Neueinstellungen im Internet
Informationen zu steuerlichen Neuerungen in 2022
BDO Website, Aufzeichnung und Präsentation
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
BDO Website, Insight DE / EN
Wegfall des Abzinsungsgebots für unverzinsliche Verbindlichkeiten (Update)
BDO Website, Insight DE / EN
Entgelt für Autokennzeichenwerbung ist Arbeitslohn
BDO Website, Insight DE / EN
Technologie in der Wirtschaftsprüfung – wie verändert KI die Prüfung?
BDO Website, Insight DE
Details der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung (Update)
BDO Legal, Insight DE
Die 3 Säulen der neuen Fachkräfteeinwanderungspolitik
BDO Legal, Insight DE / EN
Gesetzgebung
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
BMJ, Regierungsentwurf vom 07.12.2022
Das Gesetz soll darauf abzielen, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 soll zum Anlass genommen werden, eine Lücke bei der Publizität von Rechnungslegungsunterlagen ausländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland über Zweigniederlassungen tätig sind, zu schließen.
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm
BFH, Urteil vom 29.09.2022, IV R 20/19
Verpflichtet sich ein Handelsunternehmen gegenüber den an seinem Kundenkartenprogramm teilnehmenden Kunden, diesen im Rahmen eines Warenkaufs in Abhängigkeit von der Höhe des Warenkaufpreises Bonuspunkte bzw. Gutscheine zu gewähren, die der Karteninhaber innerhalb des Gültigkeitszeitraums bei einem weiteren Warenkauf als Zahlungsmittel einsetzen kann, ist für die am Bilanzstichtag noch nicht eingelösten Bonuspunkte bzw. Gutscheine eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht und dass das Unternehmen in Anspruch genommen werden wird.
Eine entsprechende Anrechnungsverpflichtung stellt keine Verpflichtung i.S. des § 5 Abs. 2a EStG dar.
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) nach Beendigung einer Mitunternehmerschaft
BFH, Urteil vom 29.09.2022, IV R 18/19
Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen.
Soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführende Gesellschafter im Investitionszeitraum keine Investition vornimmt, ist der IAB im Abzugsjahr bei der Mitunternehmerschaft rückgängig zu machen.
Eine nach Ablauf des Abzugsjahres getroffene Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des IAB trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen.
Avalprovisionen als Schuldzinsen
BFH, Urteil vom 31.08.2022, X R 15/21
Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu erbringen hat, und darüber hinaus alle Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, mithin Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können (in diesem Sinne bereits BFH-Urteil vom 12.02.2014 - IV R 22/10, BFHE 244, 560, BStBl II 2014, 621, Rz 19).
Provisionen und Gebühren für ein Aval (eine Bürgschaft) zählen jedenfalls dann zu den Schuldzinsen i.S. von § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG, wenn hierdurch die Rückzahlung von Fremdkapital, das dem Schuldner zeitweise zur Nutzung überlassen wurde, gesichert wird.
Wahlrecht bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe
BFH, Urteil vom 29.06.2022, X R 6/20
Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann ‑ wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge ‑ zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen.
Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage
BFH, Beschluss vom 16.11.2022, X B 46/22 (NV)
Der dauerdefizitäre Betrieb einer Photovoltaikanlage schließt die bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht aus, wenn die Hinnahme der Verluste auf dem Motiv des Steuerpflichtigen beruht, durch die emissionsfreie Erzeugung von Strom für das öffentliche Netz einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
DBA: Einkommensteuer- und abkommensrechtliche Behandlung von niederländischem Arbeitslohn
FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2022, 13 K 2867/20
Der nach Anwendung der sog. 30 %-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt
Rückwirkende Änderung der Tonnagesteuer verfassungswidrig?
FG Hamburg, Pressemitteilung zum Beschluss vom 24.08.2022 (Az. 6 K 68/21)
Das FG Hamburg hat das BVerfG zu der Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021 insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 beginnen, angeordnet wird.
Rechtsprechung – privater Bereich
Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen
BFH, Urteil vom 29.06.2022, X R 33/20
Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG.
Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.04.2000 - XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, 130, unter II.1.).
Die ortsübliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.
Finanzverwaltung
Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023
BMF, Schreiben vom 08.12.2022, Gz. IV C 5 - S 2361/19/10008 :008
Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen.
Inflationsausgleichsprämie
BMF, FAQ (Stand 07.12.2022)
Das BMF hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie erstellt. Darin werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet.
Sonstiges
Übersicht der Entlastungspakte
BMF, Mitteilung vom 05.12.2022
Das BMF hat eine Übersicht über alle bisher bekannten Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen erstellt.
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