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Gesetzgebung

Lösung für KfW-Gebäudeförderung steht
BMF und BMWK, Pressemitteilung vom 01.02.2022

Das BMF und BMWK haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft
BFH, Urteil vom 16.09.2021, IV R 7/18

Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit
BFH, Urteil vom 16.12.2021, VI R 28/19; Pressemitteilung vom 03.02.2022

Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.

Die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist für die Auslegung des Begriffs der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. von § 3b Abs. 1 EStG ohne Bedeutung.

Eine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers verlangt § 3b EStG für die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen nicht. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer eine grundlohnbewehrte Tätigkeit tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausübt.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Inhalt eines Wirkhinweises
BFH, Urteil vom 15.07.2021, II R 38/19

Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist.

Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu treffen sind.

Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
BFH, Urteil vom 26.08.2021, V R 11/20

Eine Satzung genügt nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO), wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält.

Vertrauensschutzgesichtspunkte sind im Verfahren der erstmaligen negativen Feststellung nach § 60a Abs. 1 AO nicht zu berücksichtigen.

Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 60a Abs. 1 S. 1 AO ist nur eine bestimmte Satzung, wenn diese in dem Feststellungsbescheid ausdrücklich erwähnt ist.

Auslegung eines lediglich mit „Haftungsbescheid“ bezeichneten Verwaltungsakts als zusammengefasster Pauschalierungs- und Haftungsbescheid
BFH, Urteil vom 01.09.2021, VI R 38/19 (NV)

Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich maßgeblich nach dessen Tenor und nicht nach der (fehlerhaften) Überschrift.

Bei der Auslegung können auch vom Steuerpflichtigen eingereichte Unterlagen herangezogen werden, wenn das Finanzamt klar zum Ausdruck bringt, dass es sich deren Inhalt zu eigen gemacht hat.

Das Pauschalierungswahlrecht nach § 40 Abs. 2 S. 1 und 2 EStG wird durch eine entsprechende Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers ausgeübt.

Beteiligtenfähigkeit einer britischen Limited
BFH, Beschluss vom 13.10.2021, I B 31/21 (NV)

Eine britische Limited ist auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union als Körperschaftsteuersubjekt zu qualifizieren und daher fähig, Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu sein.

Finanzverwaltung

Vorläufige Steuerfestsetzungen
BMF, Schreiben vom 31.01.2022, Gz. IV A 3 - S 0338/19/10006 :001

Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG a.F.) vorläufig durchzuführen. Ferner enthält das BMF-Schreiben vom 31.01.2022 eine klarstellende Änderung zum BMF-Schreiben vom 15.01.2018, BStBl. I S. 2.

Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 KStG und Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 EStG
BMF, Schreiben vom 14.01.2022, Gz. IV C 2 - S 2770/20/10001 :001

Das BMF hat zum Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG Stellung genommen. Danach ist entgegen der Auslegung im 2. Leitsatz des BFH-Urteils vom 12.10.2016 (I R 92/12) bei der Anwendung von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG jeweils isoliert auf die Einkünfte des Organträgers und auf die Einkünfte der einzelnen Organgesellschaften abzustellen.

Corona-Krise

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
BMF, Referentenentwurf vom 02.02.2022

Unternehmen sollen weiterhin gezielt zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit konsequenten Maßnahmen und zusätzlichen Investitionsanreizen unterstützt werden. Dazu sollen u.a. Steuerbegünstigungen und -fristen verlängert, der Verlustausgleich ausgeweitet und auch die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen verschoben werden.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
BMF, Schreiben vom 31.01.2022, Gz. IV A 3 - S 0336/20/10001 :047

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine nochmalige Verlängerung von steuerverfahrensrechtlichen Hilfsmaßnahmen erlassen. Verlängert wird insoweit die Möglichkeit, für bis zum 31.03.2022 fällige oder fällig werdende Steuern im vereinfachten Verfahren eine zinslose Stundung bzw. einen Vollstreckungsaufschub zu beantragen.

Sonstiges

Im Gespräch: Patrick Bernd Findeis zur Grundsteuerreform
Betriebs-Berater, Video vom 26.01.2022

EEG: Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung auch in 2022
BAFA, Mitteilung vom 02.02.2022
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Auch vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages – Systemumstellung beim EEG - kann eine Antragstellung in diesem Jahr für die Besondere Ausgleichsregelung noch sinnvoll sein. Das BAFA weist vorsorglich darauf hin, dass selbst mit Wegfall der EEG-Umlage derzeit die EEG-Begrenzung noch Voraussetzung für die Begrenzung der KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage ist. Daher ist es sinnvoll, auch in KJ 2022 einen EEG-Begrenzungsantrag für KJ 2023 zu stellen und somit die Begrenzungen der übrigen beiden Umlagen erhalten zu können.

 

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