Tax and Legal UPDATE KW 1

Neueinstellungen im Internet

Lohnsteuerabzug bei nicht durchgehend in Deutschland tätigen Arbeitnehmern – Änderung der LStR ab 2023
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Sehr versteckt in den Lohnsteuerrichtlinien 2023 findet sich eine Änderung der Verwaltungsauffassung hinsichtlich der Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei nicht durchgehend in Deutschland tätigen Arbeitnehmern. Konkret geht es um die Frage, nach welcher Lohnsteuertabelle die Lohnsteuer bei zeitweiser Tätigkeit in Deutschland (R 39b.5 Abs. 2 LStR 2023) abgerechnet werden soll.

Zukünftige Leitplanken für die EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Am 16.12.2022 ist die EU-Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die CSRD tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen.

Das EU-US Data Privacy Framework soll kommen
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Wird der Einsatz von US-Dienstleistern jetzt einfacher? Die Europäische Kommission legt einen Entwurf für eine Angemessenheitsentscheidung zum Datenverkehr mit den USA vor.

Blaue Karte EU - Neue Gehaltsgrenze
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Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union bereits mit Wirkung vom 01.08.2012 umgesetzt. Seitdem werden die Gehaltsgrenzen für jedes Kalenderjahr angepasst.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022, 7 K 7045/20 (Rev. BFH VI R 18/22)

Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.

Voraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau
FG Hamburg, Urteil vom 30.08.2022, 6 K 47/22 (rkr)

Werden bei der Kassen-Nachschau dem Prüfer nicht die erbetenen Unterlagen übergeben, ist dies ein Grund, den Übergang zur Betriebsprüfung anzuordnen. Der Betriebsprüfer verwirkt nicht die Möglichkeit des Übergangs, wenn er diesen nicht sofort anordnet, sondern er dem Steuerpflichtigen zunächst die Chance einräumt, die Unterlagen nachzureichen.

Finanzverwaltung

Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale zum 02.01.2023
BMF, Schreiben vom 04.01.2023, Gz. IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :007

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2023 gemäß § 18 InvStG erforderlich ist, zum 02.01.2023 mit 2,55 % bekannt.

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (ab dem 01.01.2018)
BMF, Schreiben vom 30.12.2022, Gz. IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :027

In dem BMF-Schreiben wird das Kapital zur anlegerbezogenen Auszahlung von Steuerabzugsbeträgen ergänzt.

DBA Schweiz – Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern
BMF, Schreiben vom 29.12.2022, Gz. IV B 2 - S 1301-CHE/21/10032 :001 

Das BMF-Schreiben gibt die zwischen Deutschland und der Schweiz getroffene Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern wieder. Die Vereinbarung tritt (erst) zum 01.12.2023 in Kraft.

New Settings on the Internet

Income tax deduction for employees not continuously working in Germany - changes in the German Income Tax Regulations as of 2023
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Somewhat concealed in the Income Tax Regulations 2023 is a change in the administrative opinion regarding the calculation of income tax deduction for employees who are not continuously working in Germany. Specifically, this concerns the question of which income tax table should be used to calculate the income tax in the case of temporary employment in Germany (R 39b.5 para. 2 LStR 2023).

 

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