Tax and Legal UPDATE KW 25-2023

Neueinstellungen im Internet

Start-ups in der Insolvenz - Chance für einen Neustart

BDO Website, Insight und Broschüre

In der Broschüre werden die Rolle von Mergers & Acquisitions für insolvente Start-ups und Gründerteams sowie unsere damit verbundenen Services vorgestellt. Wir bieten im Rahmen des M&A-Prozesses eine professionelle Begleitung auf Buy- und Sell-Side durch restrukturierungs- und insolvenzerfahrene Spezialisten.

Gesetzgebung

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 26.05.2023
Bundesrat, Beschluss vom 16.06.2023

Der Bundesrat hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt. Danach wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 % erhöht. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 01.07.2023 von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte.

Bitte beachten Sie dazu auch die durch das BMF am 19.06.2023 bekanntgegebenen geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 01.07.2023.

Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes

Bundesrat, Gesetzentwurf vom 16.06.2023

Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Ergänzung der Mietpreisbremse und eine Stärkung des Mieterschutzes bei Kurzzeitvermietung von Wohnraum.

Faire und einfache Besteuerung: Bessere Quellensteuerverfahren zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen und zur Bekämpfung von Steuermissbrauch

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.06.2023

Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften vor, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen. Der Vorschlag soll nach Annahme durch die Mitgliedstaaten zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen 

EuGH, Urteil vom 22.06.2023, C-258/22

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Gesellschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von weniger als 10 % stammen, der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden, wenn und soweit diese Dividenden in einem vorangegangenen Ermittlungsschritt von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind, während Dividenden, die aus vergleichbaren Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften stammen, von Anfang an zur Bemessungsgrundlage gehören, ohne von ihr abgezogen und folglich ohne ihr wieder hinzugerechnet zu werden.

Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

BFH, Urteil vom 20.04.2023, III R 53/20

  1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.
  2. Übernimmt eine GmbH, in deren Gesellschaftsvermögen sich neben Grundbesitz und gegebenenfalls Kapitalvermögen auch Beteiligungen an vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaften befinden, ohne Vermögensbeteiligung, aber gegen Haftungsvergütung die Komplementärhaftung in einer KG, stellt jedenfalls die Nutzung des Absicherungspotentials ihres Beteiligungsvermögens eine für die erweiterte Kürzung schädliche Nebentätigkeit dar.

Anwendung der 1 %-Regelung bei "Handwerker-Kfz"; Schätzung aufgrund lückenhaft nummerierter Ausgangsrechnungen

BFH, Beschluss vom 31.05.2023, X B 111/22 (NV)

  1. Es bedarf der Feststellung im Einzelnen, ob bei einem zweisitzigen "Handwerkerfahrzeug" (hier: Mercedes Benz Vito) von einer Privatnutzung durch den Steuerpflichtigen ausgegangen und deren Höhe unter Anwendung der 1 %-Regelung angesetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.2008 - VI R 34/07, BFHE 224, 108, BStBl II 2009, 381).
  2. Ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen eine Schätzungsbefugnis begründen, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und damit nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 07.02.2017 - X B 79/16, BFH/NV 2017, 774).
  3. In Schätzungsfällen kann ein ‑ zur Revisionszulassung führender ‑ qualifizierter Rechtsanwendungsfehler gegeben sein, wenn das vom FG gefundene Schätzungsergebnis schlechterdings unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und welche Schätzungserwägungen angestellt worden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 08.11.2016 - I B 137/15, BFH/NV 2017, 433). An der Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes fehlt es, wenn der Kläger lediglich eine andere Würdigung der Umstände des Einzelfalls begehrt als sie das FG vorgenommen hat.

Rechtsprechung - privater Bereich

Besteuerung eines Grenzgängers nach Kassenstaatsprinzip verfassungsgemäß

BFH, Urteil vom 22.02.2023, I R 45/19 (NV)

  1. Die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 hat Vorrang vor der Anwendung der sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
  2. Unter "Dienstleistungen in der Verwaltung" i.S. des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 sind nicht nur hoheitliche Tätigkeiten im engeren Sinne zu verstehen, die der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen; Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 knüpft nur an die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn an (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
  3. Die Besteuerung eines Grenzgängers (Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001) nach dem sog. Kassenstaatsprinzip (Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001) ist nicht verfassungswidrig; insbesondere ist die Anwendung unterschiedlicher Verteilungsnormen des DBA-Frankreich 1959/2001 auf vergleichbare Normadressaten aus verfassungsrechtlicher Sicht "belastungsneutral".

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zurechnung von Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

BFH, Beschluss vom 07.06.2023, IX B 83/22 (NV)

Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft den Gesellschaftern der Personengesellschaft für die Bestimmung des Veräußerungstatbestands nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen sind (sog. Bruchteilsbetrachtung).

Finanzverwaltung

E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.7

BMF, Schreiben vom 09.06.2023

Mit dem BMF-Schreiben wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Umsatzsteuer: Vorkosten bei Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe; Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen bei Obst und Gemüse

BMF, Schreiben vom 20.06.2023

Sonstiges

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.08.2023 verlängert

BMWK, Newsticker vom 22.06.2023

Das BMWK weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.08.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden.