Tax and Legal UPDATE KW 33-2023

Neueinstellungen im Internet

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG
BDO Website, Publikation

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ("MoPeG") tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit erfolgt eine umfassende Novellierung der Vorschriften zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie eine Modernisierung des Rechts der anderen Personengesellschaften einschließlich einer Öffnung der dort geregelten Rechtsformen für die Freien Berufe. Das BMF hat mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 14. Juli 2023 auf steuerrechtliche Implikationen des MoPeG reagiert.

Steuererklärung: Das sollten Sportler beachten
BDO Website, Insight

Profisportlerinnen und Profisportler beziehen ihre Einkünfte in der Regel nicht nur aus einer einzigen Quelle, sondern aus einer Vielzahl unterschiedlicher Einkommensarten, wie z. B. Startgelder, Prämien oder auch Trainerhonorare. Da die Vielfalt der Einnahmequellen schnell unübersichtlich werden kann, nehmen Sportlerinnen und Sportler bei der Anfertigung ihrer Steuererklärung gerne professionelle Beratung in Anspruch. Damit sich Spitzensportlerinnen und -sportler auf ihre körperliche Höchstleistung konzentrieren können,­ unterstützen wir von BDO bei allen steuerlichen Fragen.

Webtalk: Dienst(ags)besprechung
BDO Website, Web Seminar am 29.08.2023​​​​​​

Gesetzgebung

Globale Mindestbesteuerung
BMF, Pressemitteilung vom 16.08.2023

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen.

Justizstandort-Stärkungsgesetz
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 16.08.2023
BMJ, Pressemitteilung vom 16.08.2023

Danach sollen Parteien von großen privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten u.a. entsprechende Verfahren künftig vollständig in englischer Sprache führen können.

Zukunftsfinanzierungsgesetz
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 16.08.2023
​​​​​​​BMJ, Pressemitteilung vom 16.08.2023

Der Gesetzentwurf soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern.

ERP-Wirtschaftsgesetz 2024
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 16.08.2023
​​​​​​​BMWK, Pressemitteilung vom 16.08.2023

Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro erhalten. Das ERP-Sondervermögen soll insbesondere dort Hilfe leisten, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist.

Kreditzweitmarktgesetz
BMF, Referentenentwurf vom 20.07.2023

Mit der Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sollen sowohl der europäische Markt für Verkäufe von notleidenden Krediten (Non-Performing Loans, NPL) und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbrauchern und anderen Kreditnehmern gestärkt und europäisch harmonisiert werden. Das vorliegende Gesetz soll die Richtlinie in deutsches Recht umsetzen.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Betriebsstätte/feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich
BFH, Urteil vom 07.06.2023, I R 47/20

1. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht darum, dass die eigene unternehmerische Tätigkeit mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird ("Verwurzelung" des Unternehmens mit dem Ort der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit).

2. Diesen Anforderungen, die auch für den abkommensrechtlichen Begriff der Betriebsstätte/festen Einrichtung (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970 und 2010) prägend sind, wird entsprochen, wenn dem Dienstleistenden (hier: Flugzeugmechaniker/-ingenieur) im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung (hier: Wartungsarbeiten an Flugzeugen) personenbeschränkte Nutzungsstrukturen an ortsbezogenen Geschäftseinrichtungen (hier: Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen auf dem Flughafengelände) zur Verfügung gestellt werden.

Keine Lieferung dezentral verbrauchten Stroms
BFH, Urteil vom 11.05.2023, V R 22/21

Die Zahlung eines sogenannten KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert (Bestätigung des BFH-Urteils vom 29.11.2022 - XI R 18/21, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und entgegen Abschnitt 2.5 Abs. 17 Satz 2 bis 4 UStAE).

Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben
BFH, Urteil vom 03.05.2023, IX R 25/21

Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen (Anschluss an BFH-Urteile vom 22.06.2018 - VI R 17/16, BFHE 260, 532, BStBl II 2019, 496 und vom 04.09.2019 - VI R 39/17, BFH/NV 2020, 85).

Zur Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen zu Gebäudebestandteilen
​​​​​FG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2023, 10 K 2800/20

Auch wenn der Vermieter bereits im Zuge der Errichtung eines Gebäudes im Hinblick auf ein konkretes Mietverhältnis bestimmte Vorrichtungen dort und im Außenbereich installiert, muss es sich dabei nicht um Betriebsvorrichtungen handeln, mit der Folge einer möglichen sog. erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen eines Fitnessstudios bei pandemiebedingter Schließung
FG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2023, 5 K 59/22

1. Vereinbaren die Vertragsparteien eine Verlängerung der Mitgliedschaft um die durch die Corona-Pandemie bedingten Schließzeiten, unterliegen dafür während dieser Schließzeiten vereinnahmte Mitgliedsbeiträge eines Fitnessstudios als Vorauszahlung der Umsatzsteuer.

2. Die Annahme des auf Verlängerung gerichteten Angebots kann konkludent durch Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden erfolgen.

3. Die Verlängerung eines auf diese Weise geänderten Vertrags wird nicht dadurch rückgängig gemacht, dass später ein weiteres Angebot zur Vertragsänderung unterbreitet wird, dessen Annahme vom Gebrauch eines Formulars abhängig gemacht wird.

Rechtsprechung - privater Bereich

Zur Besteuerung von Erstattungszinsen
​​​​​​​BVerfG, Beschluss vom 12.07.2023, 2 BvR 482/14

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BFH vom 12.11.2013, VIII R 1/11, zur Besteuerung von Erstattungszinsen i.S.d. § 233a AO wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft
BFH, Beschluss vom 27.06.2023, VIII R 15/21 und Pressemitteilung vom 17.08.2023

Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs. 1 EStG ausgeschlossen.

ErbStG: Keine Regelverschonung bei vorherigem Antrag auf Optionsverschonung
​​​​​​​FG Münster, Urteil vom 27.10.2022, 3 K 3624/20, Revision BFH II R 19/23 (nach NZB II B 95/22)

Die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die (unwiderrufliche) Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Freie Verwendungsentscheidung eines Investmentfonds
BFH, Urteil vom 23.05.2023, VIII R 3/19

Ausschüttbare Erträge eines Investmentvermögens aus den in § 1 Abs. 3 Satz 2 InvStG 2004 genannten Einnahmearten, die nach dem Ausschüttungsbeschluss für eine Ausschüttung nicht verwendet werden, können vor Einführung von § 3a InvStG 2004 i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes nicht zur Vermeidung einer Substanzausschüttung als ausgeschüttete oder ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.08.2009, BStBl I 2009, 931, Rz 16).

Finanzverwaltung

Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung
BMF, Schreiben vom 15.08.2023

Das BMF hat zur Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und zur Einführung der sog. Homeoffice-Pauschale in der Fassung des JStG 2022 Stellung genommen.

Sonstiges

Corona-Wirtschaftshilfen: Erneute Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung
BMWK, Pressemitteilung vom 11.08.2023

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet nunmehr am 31.10.2023 (bisher: 31.08.2023). Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31.03.2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31.12.2023 galten, werden automatisch bis zum 31.03.2024 verlängert.

Zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz
BZSt, Mitteilung vom 11.08.2023

Der Internetauftritt zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber im Zusammenhang mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurde um weitere Dokumente erweitert. Es wurden u.a. der Entwurf eines Kommunikationshandbuchs mit allgemeinen Vorgaben zur Datenübermittlung, der aktualisierte Entwurf des amtlichen Datensatzes, die Datensatzbeschreibung sowie ein FAQ-Katalog in Bezug auf die Anwendung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes hinterlegt.

New Publications on the Internet

The Modernization of the Law on Partnerships through the MoPeG
BDO Website, Insight

The Act on the Modernization of Partnership Law ("MoPeG") will enter into force on January 1, 2024. This will result in a comprehensive amendment of the provisions governing partnerships under German civil law ("Gesellschaft bürgerlichen Rechts" or "GbR") as well as a modernization of the law governing other partnerships, including an opening up of the legal forms regulated therein to the liberal professions. The Federal Ministry of Finance has responded to the tax implications of the MoPeG with the draft bill for a law to strengthen growth opportunities, investment and innovation as well as tax simplification and tax fairness (Growth Opportunities Act) dated July 14, 2023.