Tax and Legal UPDATE KW 37-2023

Neueinstellungen im Internet

Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaftern und Personengesellschaften ab 2024 nicht mehr grunderwerbsteuerbegünstigt
BDO Website, Insight

Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht zwar eine äußerst praxisrelevante Anpas-sung im Grunderwerbsteuerrecht vor, allerdings lediglich für Grundstücksübertragungen bis zum 31.12.2023.

Start des Carbon Border Adjustment Mechanism zum 1. Oktober 2023
BDO Legal Website, Insight

Das neu geschaffene System für CO2-Grenzausgleichsabgaben der EU zielt darauf ab, den Einfluss des EU-Emissionshandelssystems und damit die CO2-Bepreisung auf den interna-tionalen Handel mit außerhalb der EU hergestellten (insbesondere energieintensiven) Waren auszuwei-ten. Wir informieren, wer davon betroffen ist, welche Waren erfasst werden und welche Maßnahmen Unternehmen zukünftig treffen müssen. 

Gesetzgebung

Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz
BMF, Referentenentwurf vom 08.09.2023

Der Gesetzentwurf enthält die wesentlichen Regelungen zur Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, seiner Aufgaben und Befugnisse sowie notwendigen fachgesetzlichen Anpassungen u. a. im Bereich der Geldwäscheaufsicht und Sanktionen. Darüber hinaus enthält der Ent-wurf Regelungen für die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters.

Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024
BMAS, Referentenentwurf vom 01.09.2023

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Ein-kommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die voraussichtlichen Werte für 2024 im Überblick:

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze: EUR 69.300
  • Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung (monatlich): EUR 5.175
  • Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (monatlich):
    EUR 7.550 (West) | EUR 7.450 (Ost)

Rechtsprechung - gewerbli-cher Bereich

Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung
BFH, Urteil vom 11.05.2023, V R 28/20

Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträ-ger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.

Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft
BFH, Beschluss vom 28.08.2023, V B 44/22

Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer. Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu ent-scheiden.

Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
BFH, Urteil vom 07.06.2023, I R 50/19

Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.

Rechtsprechung - privater Bereich

Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht

BFH, Beschluss vom 30.08.2023, II B 45/22 (NV)

Leistungen an einen Dritten gehören zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungs-grundlage) nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn sie gewährt werden, um das Grundstück in dem vereinbarten Zustand zu erwerben. Es ist nicht entscheidend, ob ein Vertrag zu-gunsten Dritter vorliegt.

Verfassungsmäßigkeit der Grundstückswertermittlung mittels gesetzlicher Liegenschaftszins-sätze
BFH, Beschluss vom 30.08.2023, II B 35/22 (NV)

Die Untätigkeit des Gutachterausschusses bei der Ermittlung örtlicher Liegenschaftszinssätze führt nicht zu einem strukturellen Vollzugsdefizit, da in diesem Fall die Bewertung und Besteuerung nach dem vom Gesetzgeber in § 188 Abs. 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) festgelegten Zinssatz er-folgt. Der Steuerpflichtige hat zudem gemäß § 198 BewG die Möglichkeit, einen niedrigeren gemei-nen Wert nachzuweisen.

Berücksichtigung von Verlusten bei Auflösung von Kapitalgesellschaften
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2023, 14 K 1638/20

Die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Verlusten im Rahmen des § 17 Abs. 4 EStG findet trotz typisierender Weitergeltungsanordnung nicht zwingend Anwendung. Vor dem Hintergrund, dass die Vertrauensschutzregelung für den Steuerpflichtigen eine weitere Option schaffen wollte, kann ein Steuerpflichtiger nicht zur Inanspruchnahme dieser Regelung verpflichtet werden, wenn sich diese für ihn letztlich ungünstiger darstellt. Im Vergleich zum bei § 17 EStG geltenden Teileinkünfteverfah-rens bietet § 20 EStG für den über 10 % an der GmbH beteiligten Kläger eine vollumfängliche Be-rücksichtigung des Verlustes. Die Einkünfteerzielungsabsicht werde im Rahmen des Abgeltungssteuersys-tems mangels entgegenstehender Anhaltspunkte vermutet.

Private PKW-Nutzung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer 
FG Münster, Urteil vom 28.04.2023, 10 K 1193/20, Revision BFH I R 33/23

Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnaus-schüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vor-liegen , wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinn-ausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1%-Regelung, sondern nach Fremdver-gleichsgrundsätzen zu bewerten. 

Bayrisches GrStG: Keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
FG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2023, 8 V 300/23

Zumindest nach der im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gebotenen summarischen Prüfung bestehen angesichts des großen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers und der damit einhergehenden Typisierungskompetenz keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz. Zudem hätte die begehrte Aussetzung eine so weitreichende Wirkung wie sie nur der BayVerfGH herbeiführen könnte; insofern überwiege im Rahmen des konkreten Verfahrens auch das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung. 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Korrektur einer Veranlagung bei elektronisch übermittelten Daten
FG Münster, Urteil vom 14.08.2023, 8 K 294/23, Revision BFH IX R 20/23

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Feh-ler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.

Finanzverwaltung

Fristverlängerung bzgl. Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG
BMF, Schreiben vom 11.09.2023

Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG, die sich auf das Feststellungsjahr 2022 beziehen und nicht von einer Person, einer Gesellschaft o.ä. i.S.d. §§ 3 und 4 StBerG erstellt werden (nicht beratene Fälle), sind spätestens bis 31.07.2024 abzugeben. Eines gesonderten Antrags auf Fristverlängerung bedarf es insoweit nicht.

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
BMF, Schreiben vom 05.09.2023

Das BMF hat sein bisheriges Schreiben vom 21.05.2019 ergänzt und geändert.

Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024
BMF, Bekanntmachung vom 06.09.2023

Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024
BMF, Bekanntmachung vom 08.09.2023

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertab-gaben 2023
BMF, Richtsatzsammlung vom 10.08.2023

New Publications on the Internet

Real estate transactions between partners and partnerships not RETT privileged from 2024
BDO Website, Insight

The government draft bill on the Growth Opportunities Act provides for an extremely practice-relevant adjustment in real estate transfer tax law, but only for real estate transfers up to December 31, 2023.