Neueinstellungen im Internet
US “Sales and Use Tax Fundamentals”
BDO Website, Web Seminar, 26th September 2023
In the series “VAT Update” the Web Seminar should give you a first insight in the world of the US Sales and Use Tax principles. Having the awareness if there might be an obligation in the US when trading on the US market is a goal of the seminar.
Gesetzgebung
Kurzfristige Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen?
EU-Kommission, Vorschlag eines delegierten Rechtsaktes vom 13.09.2023
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die Einstufung der Unternehmensgrößenklassen um mind. 20 % anzuheben. Dies soll bereits zum 1.1.2024 erfolgen. Dies hätte auch Auswirkungen für viele Unternehmen hinsichtlich der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Anwendung des Halbabzugsverbots im Fall der Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes
BFH, Urteil vom 27.07.2023, IV R 15/20
Wird der Bilanzansatz einer (nicht einnahmelosen) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Jahr 2004 erfolgswirksam korrigiert (Nachholung der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), liegt eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG vor. Dabei gilt das Halbabzugsverbot auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 ‑ vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens - unterlaufen ist.
Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
BFH, Beschluss vom 20.07.2023, V R 13/21
Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Gegenstand lediglich eine Verzollungs- oder eine Beförderungsdienstleistung, steht ihm daher kein Abzugsrecht zu.
Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
BFH, Beschluss vom 31.08.2023, XI B 89/22 (NV)
Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise gemäß § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und gegebenenfalls von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden.
Ermittlung des Steuersatzes für Energieerzeugnisse im Sinne von § 2 Abs. 4 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG)
BFH, Urteil vom 20.06.2023, VII R 45/20 (NV)
Für Energieerzeugnisse, die nicht in § 2 Abs. 1 bis 3 EnergieStG genannt sind, ist der maßgebliche Steuersatz im Rahmen einer dreistufigen Prüfung zu ermitteln. Zu prüfen ist zunächst die Verwendung als Heiz- oder Kraftstoff, anschließend zwingend eine eventuelle Substituierbarkeit durch ein anderes Energieerzeugnis und erst auf der nächsten Stufe die Vergleichbarkeit mit einem anderen Energieerzeugnis aufgrund der Beschaffenheit und des konkreten Verwendungszwecks.
Rechtsprechung - privater Bereich
Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen im Sinne des § 233a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
BFH, Beschluss vom 01.08.2023, VIII R 8/21
1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führen.
2. Das Entstehen negativer Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG setzt voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung erhaltenen Erstattungszinsen.
Zum Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
Niedersächsisches FG, Urteil 12.07.2023, 3 K 14/23, Pressemitteilung vom 20.09.2023, Revision BHF II R 27/23
Nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren Flurstücken eine angemessene Zubehörfläche unterfällt dem verfassungsrechtlichen Schutz des gemeinsamen familiären Lebensraums und ist erbschaftsteuerlich nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigt.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
BFH, Urteil vom 06.07.2023, V R 5/21
1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen.
2. Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Weitergeltung des gesetzlichen Zinssatzes bis 31.12.2018 trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz; Beschränkung eines Rechtsmittels
BFH, Beschluss vom 30.08.2023, X B 23/23 (NV)
1. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz in Bezug auf die Vollverzinsung (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hat, ist sie für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 aufgrund der im BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 (BVerfGE 158, 282, Rz 237 ff.) ausgesprochenen Weitergeltungsanordnung von den Fachgerichten weiterhin anzuwenden.
2. Wenn ein zunächst umfassend eingelegtes Rechtsmittel in der Rechtsmittelbegründungsschrift ausdrücklich auf einen Teil der im vorangehenden Klageverfahren angefochtenen Verwaltungsakte beschränkt wird, ist dies nicht als (kostenpflichtige) Teilrücknahme des Rechtsmittels anzusehen, sondern als von Anfang an lediglich beschränkte Anfechtung des Urteils des Finanzgerichts.
Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid
BFH, Beschluss vom 04.09.2023, VI B 21/23 (NV)
1. Die Einkünftequalifikation, die ein gemäß § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung nicht selbständig anfechtbarer Teil eines Einkommensteuerbescheids ist, entfaltet für die Einkommensteuerfestsetzung in Folgejahren keine Bindungswirkung.
2. Ordnet das Finanzamt ein Wirtschaftsgut, das der Steuerpflichtige als Privatvermögen ansieht, dem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen zu, folgt hieraus bei der Einkommensteuerfestsetzung nur dann eine Beschwer, wenn sich dadurch für den jeweiligen Veranlagungszeitraum die Höhe der Steuer ändert.
Finanzverwaltung
Zeitpunkt bei berichtigten Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer
BMF, Schreiben vom 19.09.2023
Das BMF nimmt Stellung zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme von elektronischen Daten im Falle von berichtigten Steuerbescheinigungen (§ 45a Absatz 6 EStG).
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US “Sales and Use Tax Fundamentals”
BDO Website, Web Seminar, 26th September 2023
In the series “VAT Update” the Web Seminar should give you a first insight in the world of the US Sales and Use Tax principles. Having the awareness if there might be an obligation in the US when trading on the US market is a goal of the seminar.