Tax and Legal UPDATE KW 49-2023

Neueinstellungen im Internet

Gebäude-AfA - kürzere tatsächliche Nutzungsdauer
BDO Website, Insight

Das BMF äußert sich in seinem Schreiben vom 22.02.2023 zur Inanspruchnahme der Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.

Die neue EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung
BDO Website, Insight

Die Europäische Kommission hat für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 31.07.2023 das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen.  Gemäß CSRD soll ein breiter Anwenderkreis von Unternehmen in Zukunft detaillierte Informationen zu ESG-Aspekten (Environmental, Social, Governance) offenlegen. Es ist u. a. eine Ausweitung der Berichtsinhalte, eine verpflichtende Berichterstattung als Bestandteil des Lageberichtes – in einem maschinell auslesbaren Format – sowie eine Prüfungspflicht vorgesehen. Die ESRS sollen die Art und Weise der Berichterstattung definieren sowie spezifische inhaltliche Aspekte vorgeben.

Digitalisierung unserer Justiz und der öffentlichen Verwaltung
BDO Legal, Insight

Unser Justizsystem steht vor großen Herausforderungen. Was braucht es, um die Transformation unseres Justizsystems voranzutreiben?

Dezentrale Stromerzeugung für Industrie, Gewerbe, Krankenhäuser und die öffentliche Hand
BDO Website, Web Seminar am 12.12.2023

Einwegkunststofffondsgesetz - Neue Abgabepflicht für Produzenten sowie Befüller, Verkäufer und Importeure
BDO Website, Web Seminar am 15.12.2023

Einwegkunststofffondsgesetz - Kostenerstattung für Leistungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts ab 2025
BDO Website, Web Seminar am 15.12.2023

Fünf Monate Hinweisgeberschutzgesetz - Schon aufgestellt?
BDO Website, Web Seminar am 18.12.2023

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug
BFH, Urteil vom 12.07.2023, XI R 5/21

1. Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer unzutreffenden Umsetzung oder Anwendung des Art. 167 MwStSystRL durch den Mitgliedstaat Deutschland.

2. Es bleibt offen, ob der Begriff "geschuldet" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG im Lichte des EuGH-Urteils Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - C-9/20 (EU:C:2022:88, Rz 49) sowie der Art. 167, Art. 179 Satz 1 MwStSystRL eine zeitliche Komponente enthält und deshalb dahin gehend zu verstehen ist, dass die Umsatzsteuer vom Leistenden schon geschuldet werden muss, um vom Leistungsempfänger als Vorsteuer abgezogen werden zu können (und daher vom Leistungsempfänger noch nicht abgezogen werden darf, solange sie vom Leistenden noch nicht geschuldet wird).

Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
BFH, Urteil vom 12.07.2023, XI R 41/20

1. Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden.

2. Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch rückgängig machen, dass er dem übernehmenden Rechtsträger als Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.

Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung
BFH, Urteil vom 12.07.2023, XI R 14/22

1. Bezieht eine GbR, deren landwirtschaftliche Tätigkeit bei Leistungsbezug der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegt, für diese landwirtschaftliche Tätigkeit eine Eingangsleistung, ist der Vorsteuerabzug auch dann nach § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG, Art. 302 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) ausgeschlossen, wenn die Eingangsleistung für Umsätze im Folgejahr verwendet wird, in dem diese Tätigkeit kraft Gesetzes der Regelbesteuerung unterliegt.

2. Wechselt der Steuerpflichtige zwischen Leistungsbezug und Verwendungsumsatz freiwillig oder kraft Gesetzes von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung, ist der Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen der § 15a Abs. 7 UStG, Art. 192 MwStSystRL zu berichtigen.

Rechtsprechung - privater Bereich

Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
BFH, Urteil vom 30.08.2023, X R 2/22

Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 12.11.2013 - VIII R 36/10, BFHE 243, 506, BStBl II 2014, 168 mit Zustimmung des VIII. Senats).

§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 19/21

1. Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu werten.

2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i.V.m. § 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (KapErhStG) nicht eröffnet.

3. Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes gebietet keine Einbeziehung von Genossenschaften in den Anwendungsbereich von § 3 i.V.m. § 1 KapErhStG.

4. Soweit die Gewährung von Vertrauensschutz wegen unechter Rückwirkung im Zusammenhang mit der Einführung von § 17 Abs. 7 EStG in Betracht kommt, gilt dies jedenfalls nur für bis zum Inkrafttreten dieser Regelung zum 13.12.2006 angefallene Wertsteigerungen.

Wegzugsbesteuerung: Nichtberücksichtigung einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile im Zuzugsstaat
BFH, Urteil vom 26.07.2023, I R 39/20 (NV)

1. Eine Korrektur der Veranlagung des Wegzugsjahres (unter Neuberechnung des fiktiven Veräußerungsgewinns im Wegzugszeitpunkt), weil die nach dem Wegzug eingetretene Wertminderung der Anteile "bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat nicht berücksichtigt" wurde, setzt nicht voraus, dass der dort nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Steuerpflichtige die Berücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat erfolglos beantragt hat.

2. Der Steuerpflichtige trägt nicht die Feststellungslast für die Nichtberücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat.

Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher Rückübertragung einer übertragenen Versorgungsanwartschaft
BFH, Urteil vom 10.10.2023, IX R 15/22 (NV)

Vereinbaren geschiedene Eheleute in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, dass der in Bezug auf eine Versorgungszusage des Ehemanns zugunsten der Ehefrau durchgeführte interne Versorgungsausgleich in der Weise rückgängig gemacht werden soll, dass die Versorgungszusage wieder in voller Höhe gegenüber dem Ehemann zu erfüllen ist und erhält die Ehefrau im Gegenzug dafür eine werthaltige Gegenleistung, erzielt sie keine steuerbaren Einkünfte, wenn ihr aus dem übertragenen Anrecht noch kein fälliger Anspruch zustand.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Widerspruch per einfacher E-Mail unwirksam
LSG Darmstadt, Pressemittelung vom 07.12.2023 zum Urteil vom 07.12.2023, L 4 SO 180/21

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist nach Auffassung des LSG Darmstadt eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Finanzverwaltung

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024
BMF, Schreiben vom 07.12.2023

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF, Schreiben vom 01.12.2023

Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
BMF, Schreiben vom 01.12.2023

Das BMF-Schreiben gibt den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2024 bekannt.

Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2024
BMF, Schreiben vom 04.12.2023

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 24.11.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2023 C 854) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.

New Publications on the Internet

Building Depreciation - Shorter Actual Useful Life
BDO Website, Insight

In its circular dated February 22, 2023, the German Federal Ministry of Finance comments on the use of building depreciation based on the shorter actual useful life.