Tax and Legal UPDATE KW 50-2023
Tax and Legal UPDATE KW 50-2023
Neueinstellungen im Internet
Wesentliche Steuerrechtsänderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
BDO Website, Insight
Der Bundestag hat am 14.12.2023 zuvor im Wachstumschancengesetz vorgesehene Steuerrechtsänderungen als Teil des Kreditzweitmarktförderungsgesetz verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats wird erwartet. Insbesondere wurde der Status Quo für die Besteuerung der Personengesellschaften ab Geltung des MoPeG gesichert und die Zinsschranke angepasst.
Zur tatsächlichen Durchführung von Gewinnabführungsverträgen
BDO Website, Insight
Der BFH entschied in seinem Urteil vom 02.11.2022, Az. I R 29/19, dass eine Gewinnabführung bei nur vorläufigem Jahresabschluss nicht wirksam ist.
Gesetzgebung
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Bundestag, Mitteilung vom 14.12.2023
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, mit dem der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert werden soll. Der Finanzausschuss hatte zuvor noch eine Reihe von Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen und diesen auf andere Bereiche erweitert, die bisher Teil des Wachstumschancengesetzes waren.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen
BFH, Urteil vom 09.08.2023, I R 50/20
Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen.
Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft
BFH, Urteil vom 09.08.2023, I R 26/19
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.
Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur
BFH, Urteil vom 27.09.2023, IV R 8/21
1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen.
2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer ‑ überentnahmemindernden ‑ Einlage beim übertragenden Rechtsträger.
Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen
BFH, Urteil vom 13.09.2023, II R 49/21
§ 13b Abs. 2 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist dahingehend auszulegen, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dient, für den dort verankerten sogenannten 90 %-Einstiegstest die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind.
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland
BFH, Urteil vom 09.08.2023, I R 54/19
1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG).
2. Eine Gesamtbetrachtung einzelner Geschäftsvorfälle (hier: Materiallieferungen sowie rückläufige Erwerbe des bearbeiteten Materials) ist möglich, wenn eine Trennung der Vorgänge dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschehens nicht gerecht würde.
3. Zur Berücksichtigung von Materialkosten eines Produktionsunternehmens im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode, wenn der Auftraggeber die zu bearbeitenden Materialien zum Einstandspreis an das Produktionsunternehmen verkauft und nach Bearbeitung zurückkauft.
4. § 1 Abs. 1 Satz 2 der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) setzt voraus, dass die Funktion ein organischer Teil eines Unternehmens ist, ohne dass ein Teilbetrieb im steuerlichen Sinn vorliegen muss. Dies setzt voraus, dass die Produktion für einen Kunden als eigenständige Produktion im Unternehmen und damit als organischer Teil des Unternehmens angesehen werden kann.
5. Der Einbezug von Plankosten ist am ehesten geeignet, der bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen anzuwendenden sogenannten ex-ante-Betrachtung (s.a. § 1 Abs. 3 Satz 4 AStG) Rechnung zu tragen.
6. Zur Berücksichtigung von Standortvorteilen ist zunächst der Umfang der Standortvorteile zu bestimmen und anhand der jeweiligen Funktionen, Risiken, eingesetzten Wirtschaftsgüter und realistisch verfügbaren Handlungsalternativen eine Aufteilung vorzunehmen.
Besteuerung gezahlter Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe
FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2023, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23
Das FG erachtete den Ansatz der Corona-Überbrückungshilfe bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit als rechtmäßig.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Einspruch gegen einen an eine vollbeendete Personengesellschaft gerichteten Steuerbescheid
BFH, Urteil vom 11.10.2023, II R 16/21 (NV)
1. Bei der Bestimmung des Einspruchsführers ist das tatsächliche Vorbringen im Verlauf des Einspruchsverfahrens zu berücksichtigen. Die Berichtigung der Bezeichnung des Einspruchsführers ist zulässig, wenn sie mit dem Gesamtrechtsnachfolger als Steuerschuldner dieselbe Person betrifft.
2. Die von § 365 Abs. 3 der Abgabenordnung vorausgesetzte Identität der Beteiligten liegt vor, wenn ein Verwaltungsakt, der an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und deshalb unwirksam ist, im Einspruchsverfahren dem Gesamtrechtsnachfolger als Steuerschuldner erneut bekanntgegeben wird.
Finanzverwaltung
Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
BMF, Schreiben vom 06.12.2023
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt.
Sonstiges
Bearbeitungszeiten bei Erstattungen von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge
BZSt, Mitteilung vom 01.12.2023
Die Bearbeitungszeiten von Anträgen im Bereich der Erstattung von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge kann aktuell leider über 20 Monate betragen.
Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss
IDW, Mitteilung vom 14.12.2023
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung hat den Entwurf einer Neufassung der einschlägigen IDW-Verlautbarung (IDW ERS HFA 41 n.F.) verabschiedet. Die vorgesehenen Änderungen/Ergänzungen betreffen sowohl den Jahresabschluss des formwechselnden bzw. des Rechtsträgers neuer Rechtsform selbst - als auch den Jahresabschluss seiner bilanzierenden Anteilsinhaber und gelten gleichermaßen für innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Formwechsel. Der Fachausschuss empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden, auch wenn Stellungnahmen dazu noch bis zum 31.03.2024 abgegeben werden können.
New Publications on the Internet
Significant Changes to Tax Law as a Result of the Secondary Credit Market Promotion Act
BDO Website, Insight
On December 14, 2023, the German Federal Parliament passed tax law amendments previously provided for in the Growth Opportunities Act as part of the Secondary Credit Market Promotion Act. The approval of the German Federal Council is expected. In particular, the status quo for the taxation of partnerships was secured from the date of application of the MoPeG and the interest barrier was adjusted.
On the Actual Implementation of Profit and Loss Transfer Agreements
BDO Website, Insight
In its ruling dated November 2, 2022, case no. I R 29/19, the German Federal Fiscal Court ruled that a profit transfer is not effective if the annual financial statements are only provisional.
The Tax World Needs a Pioneering Spirit
BDO Website, Insight
Challenges and opportunities: The digitalization of tax and accounting.