Tax and Legal UPDATE KW 51-2023
Tax and Legal UPDATE KW 51-2023
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Tax & Legal UPDATES.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Kommen Sie gut und vor allen Dingen gesund in das neue Jahr 2024!
Neueinstellungen im Internet
“Working form anywhere”
BDO Website, Insight
Mobiles Arbeiten - auch über die Landesgrenzen hinaus - ist ein Trend, der uns so schnell nicht mehr verlassen wird. Sei es das Arbeiten vom ausländischen Wohnsitz, eine Workation, eine Mitarbeiterentsendung ins Ausland oder die Beschäftigung einer ausländischen Fachkraft - es gibt viele Herausforderungen, die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beachten müssen.
Plastiksteuer in Deutschland – das Einwegkunststofffondsgesetz
BDO Website, Insight - Update
Die Plastikabgabe wird zum 01.01.2024 eingeführt und ist im Jahr 2025 erstmals zu entrichten.
Gesetzgebung
Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen
Europäische Kommission, Richtlinie (EU) 2023/2775 vom 17.10.2023
Die Europäische Kommission hat zur Änderung der Größenklassen die Richtlinie (EU) 2023/2775 vom 17.10.2023 am 21.12.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist grundsätzlich auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Den Mitgliedstaaten wird das Wahlrecht eingeräumt, die Vorschriften bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege
BMG, Pressemitteilung vom 15.12.2023
Zum Jahreswechsel 2023/2024 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers
BFH, Urteil vom 23.08.2023, XI R 36/20
Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet.
Umsatzbesteuerung bei Sport-, Renn- und Turnierpferden
BFH, Urteil vom 13.09.2023, XI R 37/22
Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung.
Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nach entgeltlichem Anteilserwerb
BFH, Urteil vom 14.11.2023, IX R 1/22 (NV)
1. Mit dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beginnen beim Erwerber in Bezug auf die anteilig mit- oder hinzuerworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens neue AfA-Reihen, die sich nach der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nach den anteilig auf das miterworbene Wirtschaftsgut entfallenden Anschaffungskosten des Erwerbers bemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
2. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft mit dem Anteilserwerb infolge der Vereinigung sämtlicher Anteile in einer Hand liquidationslos erlischt. Für die AfA-Berechtigung des Anteilserwerbers ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Anschaffungsvorgänge trotz Alleineigentums von verschiedenen Wirtschaftsgütern auszugehen.
3. Für die AfA-Berechtigung des Anteilserwerbers hinsichtlich der mit dem Anteilserwerb anteilig mit- oder hinzuerworbenen Wirtschaftsgüter kommt es im Hinblick auf die Gesellschaftsverbindlichkeiten darauf an, in welcher Höhe die Gesellschaft die Darlehensmittel zur Bezahlung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einzelner Wirtschaftsgüter tatsächlich verwendet hatte. Soweit dies der Fall war, erhöhen die im Zeitpunkt des Anteilserwerbs noch bestehenden Verbindlichkeiten verhältnismäßig die AfA-Bemessungsgrundlage des Erwerbers für das jeweilige Wirtschaftsgut (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
4. Beim anteiligen Miterwerb von bebauten Grundstücken des Gesamthandsvermögens ist, soweit es um die AfA des Anteilserwerbers geht, eine erneute Aufteilung der anteiligen Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erforderlich (Bestätigung des Senatsurteils vom 03.05.2022 - IX R 22/19, BFHE 277, 148, BStBl II 2023, 186).
Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG?
FG Niedersachsen, Mitteilung vom 20.12.2023 zum Urteil vom 10.01.2023, Revision BFH V R 4/23
Das FG befand im Streitfall die Mitgliedsbeiträge als steuerbar, weil ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihnen und der Leistung des Klägers, seinen Mitgliedern Vorteile wie Sportanlagen zur Verfügung zu stellen, besteht. Überdies handelt es sich bei den Mitgliedsbeiträgen um ein Entgelt in Form einer Teilnehmergebühr i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, die insoweit den begehrten Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausschließen.
Rechtsprechung - privater Bereich
Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
FG Münster, Urteil vom 02.11.2023, 3 K 2755/22 Erb
Das FG entschied, dass die auf den Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten Ausschüttungsanspruchs entfallene Kapitalertragsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam
BFH, Urteil vom 12.10.2023, III R 38/21
1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis.
2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient.
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer
BFH, Urteil vom 08.11.2023, II R 19/21
1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden.
2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Seine Verwendung ist nicht Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer.
Kein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzbehörden
BFH, Beschluss vom 05.12.2023, IX B 108/22 (NV)
1. Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Recht des Insolvenzverwalters auf Auskunft gegenüber dem Finanzamt (FA) nicht besteht, soweit die Auskunftserteilung das Finanzamt in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen das FA geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde.
2. Ebenfalls ist geklärt, dass der Anspruch auf Akteneinsicht nicht aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 2a Abs. 5 der Abgabenordnung folgt.
Zum Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes
FG Hessen, Pressemitteilung vom 18.12.2023 zum Urteil vom 23.03.2023, 3 K 240/22
Wird in einem Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, was von der Feststellung genau umfasst sein soll, ist der Bescheid nichtig und kann von Seiten der Finanzbehörde auch ohne Zustimmung des Betroffenen aufgehoben werden. Gegen das Urteil ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof, Az. II B 27/23, eingelegt worden.
Finanzverwaltung
Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG: Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht
BMF, Schreiben vom 21.12.2023
Ab dem 01.01.2024 ist auf die Umsätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der allgemeine Steuersatz von 19 % anzuwenden. Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf die Umsätze, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 ausgeführt werden, der bis zum 31.12.2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % angewandt wird.
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
BMF, Schreiben vom 22.12.2023
Das BMF-Schreiben enthält die Neufassung der Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen
BMF, Schreiben vom 15.12.2023
BDO Website, Insight
Das BMF hat aufgrund aktueller EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen Stellung genommen und den UStAE angepasst.
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
BMF, Schreiben vom 12.12.2023
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen umfassend Stellung genommen.
Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung im DBA-Österreich
BMF, Schreiben vom 20.12.2023
Das BMF informiert in seinem Schreiben über die einheitliche Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des DBA-Österreich im Rahmen einer neu abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung.
Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger zum Zweck der Ermäßigung der Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz und Arbeitgeberbescheinigung über die Nichtrückkehr
BMF, Schreiben vom 07.12.2023
Das BMF hat die Vordrucke zur Grenzgängerbesteuerung nach dem DBA-Schweiz überarbeitet und veröffentlicht.
Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 01.01.2024
BMF, Schreiben vom 18.12.2023
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen
BMF, Schreiben vom 18.12.2023
New Publications on the Internet
Plastics Tax in Germany - the Single-Use Plastic Fund Act
BDO Website, Insight - Update
The plastic tax will be introduced on 1 January 2024 and is payable for the first time in 2025.
Happy Holidays!