Tax & Legal UPDATE KW 16-2025

Neueinstellungen im Internet

Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aussicht des aktuellen Koalitionsvertrages 2025
BDO Website, Insight

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ enthält mehrere Vorhaben im Bereich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Für Fragen rund um den Themenkomplex Sozialversicherung stehen Ihnen die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite.

US-Zölle, Chinas Vergeltungsmaßnahmen und Auswirkungen auf EU & britische Unternehmen
BDO Website, Insight

Die aktuellen Entwicklungen um die Zollpolitik der USA halten Unternehmen rund um die Welt in Atem. Fast täglich verkündet der US-Präsident Donald Trump neue Zölle oder deren Rücknahme und ein Ende ist nicht in Sicht.

Cyberrisiko eRechnung – wie die Einführung der eRechnung zum Einfallstor für Cyberangriffe werden kann
BDO Website, Web Seminar am 29.04.2025

IFRS 18 – Änderungen bei Darstellung und Angaben im Abschluss
BDO Website, Web Seminar am 29.04.2025

Gesetzgebung

DAC 9: Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 14.04.2025

Mit der DAC 9 wird die bestehende EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation – DAC) durch eine Ausweitung der Steuertransparenzvorschriften aktualisiert. Sie bewirkt eine Vereinfachung der Berichterstattung für große Konzerne, indem die zentrale Einreichung einer Ergänzungssteuer-Erklärung ermöglicht wird, d. h. ein Unternehmen gibt die Erklärung für die gesamte betroffene Gruppe ab, anstelle einer getrennten lokalen Abgabe durch die einzelnen Unternehmen. Mit der DAC 9 wird außerdem der Rahmen für den automatischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten auf die Ergänzungssteuer-Erklärung ausgeweitet.

Die DAC-Richtlinie wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum31.12.2025 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und veröffentlichen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Abgabetermin für die erste Ergänzungssteuer-Erklärung ist der 30.06.2026.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
BFH, Urteil vom 29.01.2025, X R 35/19

1. Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb (Fortführung des Senatsurteils vom 25.01.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730).

2. Die unter Vorbehaltsnießbrauch übertragenen Wirtschaftsgüter werden Privatvermögen des Erwerbers.

3. Erlischt zu einem späteren Zeitpunkt der Nießbrauch infolge eines unentgeltlichen Vorgangs, geht der in der Person des Vorbehaltsnießbrauchers bestehende Gewerbebetrieb nach § 7 Abs. 1 EStDV a.F./§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber über, wenn dieser die betriebliche Tätigkeit des Vorbehaltsnießbrauchers fortführt (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.08.2024 - IV R 1/20, BStBl II 2025, 122, Rz 40).

4. Die beim Erlöschen des Nießbrauchs im Betriebsvermögen des Nießbrauchers befindlichen Wirtschaftsgüter werden beim Erwerber zu Buchwerten fortgeführt. Die bereits im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen nießbrauchsbelasteten Wirtschaftsgüter werden mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen des Erwerbers eingelegt.

Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I u. II)
BFH, Urteile vom 13.11.2024, XI R 5/23  und XI R 36/22 (NV)

1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Das Einräumen der Möglichkeit zur Weiternutzung eines Fitnessstudios nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit (kostenfreie Zusatzmonate) ist auch dann ein verbrauchsfähiger Vorteil, wenn dem keine zivilrechtlich wirksame Vereinbarung mit dem Kunden zugrunde liegt, weil der Leistungsaustausch umsatzsteuerrechtlich aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den vom Unternehmer im Voraus vereinnahmten Mitgliedsbeiträgen (Gegenleistung) und dem verbrauchsfähigen Vorteil (in Gestalt von kostenfreien Zusatzmonaten) folgt, den die Mitglieder eines Fitnessstudios aufgrund ihrer Zahlung während der coronabedingten Schließung (Lockdown) erlangt haben. Auf die Beurteilung nach dem nationalen Zivilrecht kommt es insoweit nicht an.

3. In den Entscheidungsgründen kann das Finanzgericht auf die Begründung eines seinem Urteil vorangegangenen Beschlusses über die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung in gleicher Sache ohne Rechtsverstoß verweisen.

Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen
BFH, Urteil vom 19.12.2024, V R 10/22

1. § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt.

2. Zur Frage, ob Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können.

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft
BFH, Urteil vom 23.10.2024, XI R 6/22 (NV)

1. Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307; vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28).

2. Der Umstand, dass der Zentralregulierer den Anschlusskunden Boni zahlt, die er zuvor von den Warenlieferanten in gleicher Höhe erhalten hat, führt zu keiner anderen Beurteilung; soweit die Boni nicht innerhalb einer Kette von Umsätzen gewährt werden, scheidet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus dem Liefergeschäft aus.

Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht
BFH, Urteile vom 12.12.2024, VI R 25/22, VI R 26/22 (NV) und VI R 27/22 (NV)

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Spanien 2011, DBA-Australien 2015, DBA-Taiwan 2011, DBA-Irland 2011/2014; Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien 1967/2010; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Malaysia 2010, DBA-China 2014, DBA-Schweden 1992, DBA-Indien 1995, DBA-Schweiz 1971/2010, DBA-Italien 1989, DBA-Dänemark 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Korea 2000, DBA-Singapur 2004, DBA-Norwegen 1991/2013; Art. XI Abs. 3 Buchst. b DBA-Griechenland 1966 und Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich 1959/2015 sein.

Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten aus Gesellschafterdarlehen bei Fremdüblichkeit
FG Münster, Urteil vom 20.02.2025, 10 K 764/22 K; Revision BFH I R 6/25

Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.

Anwendung des § 8b KStG bei Rechts- und Beratungskosten im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses
FG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2025, 7 K 1811/21 K; Revision zugelassen

Das FG Düsseldorf hatte über die Abzugsfähigkeit von Rechts- und Beratungskosten einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an einer Enkelgesellschaft durch eine Tochtergesellschaft der Klägerin zu entscheiden.

Unternehmereigenschaft und sonstige Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs einer Holding-AG
FG Münster, Urteil vom 11.03.2025, 15 K 133/22 U; Revision nicht zugelassen

Eine Holding übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie lediglich Gesellschaftsanteile erwirbt, hält und veräußert (sog. Finanzholding), da Erträge aus Beteiligungen nicht zu steuerbaren Ausgangsumsätzen führen. Etwas Anderes gilt nur, wenn eine Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften durch Erbringung administrativer, finanzieller und technischer Dienstleistungen eingreift (sog. Führungsholding).

Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehensforderungen mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft
FG Münster, Urteil vom 25.02.2025, 3 K 99/23 F; Revision BFH II R 21/25

Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden.

Rechtsprechung - privater Bereich

Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
BFH, Urteil vom 05.02.2025, VI R 3/23; Pressemitteilung vom 17.04.2025
BDO Website, Insight

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
BFH, Urteile vom 03.12.2024, IX R 2/24 und IX R 3/24 (NV)

Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.

Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
BFH, Urteil vom 20.02.2025, III R 10/24

1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.

2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes kommt bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht.

Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen
BFH, Urteil vom 29.01.2025, X R 6/23

Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sind gemäß § 12 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom Abzug ausgeschlossen. Für Wiedergutmachungsauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO sowie für die Einziehung von Taterträgen nach § 73 des Strafgesetzbuchs in der ab dem 01.07.2017 geltenden Fassung gilt das Abzugsverbot hingegen nicht.

Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs neben einem Geschäftsfahrzeug
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.09.2024, 9 K 183/23; Revision BFH VI R 30/24

Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, streitet grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem feststellungsbelasteten Steuerpflichtigen, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen.

Sonstiges

Grundsteuer: Neuregelung nicht verfassungswidrig
FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 26.02.2025, 11 K 2309/23 BG; Revision eingelegt

Das FG Düsseldorf hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts.

Bekämpfung von Steuerkriminalität: Anonymes Hinweisgeberportal in Schleswig-Holstein
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 10.04.2025

Das anonyme Hinweisgeberportal zur Bekämpfung von Steuerkriminalität soll die Ermittlungen der Steuerfahndung erleichtern und damit die Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerkriminalität fördern.

Zur Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in Nordrhein-Westfalen
Finanzverwaltung NRW, Pressemitteilung vom 14.04.2025

Mit Hilfe von Offshore-Dienstleistern sollen Verdächtige hohe Summen an Steuern hinterzogen haben. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität Bochum gehen in Nordrhein-Westfalen jetzt gemeinsam gegen Beschuldigte vor.

DStV-Forderung erfolgreich: EU-Kommission vereinfacht Berichtspflichten
DStV, Pressemitteilung vom 14.04.2025

Mit ihrem 1. Omnibus-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung von Berichtspflichten vor, die im Wege des sog. Green Deals eingeführt wurden. Damit kommt die EU-Kommission den Forderungen des DStV nach, der sich im Vorfeld für wesentliche Erleichterungen zugunsten von KMU stark gemacht hatte.

Berichtsentwurf fordert digitales, einfacheres und wettbewerbsfähigeres Steuerrecht
DStV, Pressemitteilung vom 14.04.2025

In einem Initiativberichtsentwurf fordert der Berichterstatter im ECON-Ausschuss des EU-Parlaments eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa.

New Publications on the Internet

No deduction of advertising expenses when moving to set up a home office
BDO Website, Insight

In its ruling of February 5, 2025 (Ref. VI R 3/23), the German Federal Fiscal Court ruled that expenses incurred by taxpayers for moving to another apartment in order to set up a home office (for the first time) are not deductible as income-related expenses.

DAC 9: Cooperation and information exchange between tax authorities to minimum effective corporate taxation
Council of the EU, press release dated April 14, 2025

DAC 9 updates the existing EU's directive on administrative cooperation (DAC) by expanding tax transparency rules. It simplifies reporting for large corporations by enabling central filing a top-up tax information return (TTIR) i.e. one company files for the whole group concerned, instead oflocal filingi.e. each company files separately. DAC 9 also extends the framework for automatic exchange between member states to cover TTIR.

The DAC directive will enter into force the day after its publication in the Official Journal of the European Union. Member states will have to adopt and publish, by December 31, 2025, the laws, regulations and administrative provisions necessary to comply with this directive. The first top-up tax reporting is due by June 30, 2026.