Tax & Legal UPDATE KW 23-2025
Neueinstellungen im Internet
Veräußerung bei Grundstücksübertragung mit Darlehensübernahme
BDO Website, Insight
Eine teilentgeltliche Übertragung ist auch in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt unter den historischen Anschaffungskosten liegt.
Einbringungsgewinn II durch Formwechsel
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Ein Einbringungsgewinn II entsteht, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile per qualifiziertem Anteilstausch in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren in eine Personengesellschaft formgewechselt wird, so der BFH in seinem Urteil vom 27.11.2024, Az. X R 26/22.
Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer
BDO Website, Insight
Der Auftrag an die neue Bundesregierung ist sehr klar formuliert worden - Abbau von Bürokratie und Entlastung von Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer. Im Koalitionsvertrag nehmen sich SPD und Union dieser Ziele an und beabsichtigen, unter anderem bei der Einfuhrumsatzsteuer das sog. Verrechnungsmodell einzuführen. Sie setzen damit einen europäischen Standard um, dem bereits viele Mitgliedsstaaten oder auch Großbritannien gefolgt sind.
Solidaritätszuschlag auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
BDO Website, Insight - Update
Das BVerfG hat am 26.03.2025 sein mit Spannung erwartetes Urteil (Az. 2 BvR 1505/20) zur Frage der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020/2021 verkündet. Danach ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags weiterhin verfassungsgemäß.
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26.05.2025 auf das Urteil des BVerfG reagiert. Danach wird die bisherige Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Verfahren zum Solidaritätszuschlag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Diesbezüglich noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide können nunmehr insoweit endgültig erlassen werden.
Gesetzgebung
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Bundestag, Regierungsentwurf vom 03.06.2025
BMF, Pressemitteilung vom 04.06.2025
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Im Zuge der ersten Maßnahmen der neu gewählten Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgelegt.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
BFH, Urteile vom 22.01.2025, XI R 19/23 und XI R 22/22 (NV); Pressemitteilung vom 05.06.2025
1. Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht.
2. Bei der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen ist von Bruttoverkaufspreisen auszugehen.
3. Hat ein Steuerpflichtiger aufgrund der Anwendung einer zwar objektiv nicht sachgerechten, aber subjektiv vertretbaren Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts die steuerpflichtigen Umsätze nicht zutreffend getrennt nach Steuersätzen aufgezeichnet, ist der Ansatz eines Sicherheitszuschlags nicht gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige an der Sachverhaltsaufklärung vollständig mitgewirkt hat.
Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
BFH, Urteil vom 06.02.2025, V R 24/23
Die Abgabe von Schutzmasken durch eine Apotheke gemäß § 4 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) an anspruchsberechtigte Personen im Sinne von § 1 SchutzmV führte zu einer Lieferung an diese Personen, die gemäß § 5 Abs. 1 SchutzmV durch die an die Apotheken zu zahlende Pauschale als Drittentgelt vergütet wurde.
Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
BAG, Pressemitteilung vom 03.06.2025 zum Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub “verzichten”.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit der Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
BFH, Beschluss vom 14.05.2025, XI B 77/24 (NV)
1. § 296 der Zivilprozessordnung findet im finanzgerichtlichen Verfahren keine Anwendung.
2. Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger kann auch dann erfolgen, wenn die Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer nicht berichtigt worden ist (Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union World Comm Trading Gfz vom 28.05.2020 - C-684/18, EU:C:2020:403).
Zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 04.06.2025
Das Finanzgericht hat mit Beschluss vom 18.03.2025 (Az. 3 V 3046/25) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Denn der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist und aus dem nicht klar zu erkennen war, ob sich der Antrag gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid richtete. Die dagegen erhobene Anhörungsrüge wurde als unzulässig verworfen. Die letztlich erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Finanzverwaltung
Anwendung des § 6 AStG auf Wegzüge in die Schweiz
BMF, Schreiben vom 02.06.2025
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Das BMF nimmt zu den Folgen der EuGH- und BFH-Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des § 6 AStG auf Wegzüge in die Schweiz Stellung.
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
BMF, Schreiben vom 03.06.2025
Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste 2025 im Sinne des § 1 Abs. 1 FK AustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2025 bekannt gegeben.
Datenaustausch im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ab 2026
BMF, Schreiben vom 03.06.2025
Das BMF-Schreiben ist anzuwenden auf den Datenaustausch, der ab dem 01.01.2026 im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zwischen den inländischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern vorzunehmen ist.
Sonstiges
Anstehende Frist: Vorsteuervergütungsantrag bei Unternehmern aus Drittstaaten
Unternehmer, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind, können bis zum 30.06.2025 für das Jahr 2024 einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen. Innerhalb dieser Frist müssen beim BZSt sowohl der elektronisch zu übermittelnde Antrag als auch die mit Briefpost zu übermittelnden Original-Belege eingegangen sein; die Frist kann nicht verlängert werden.
New Publications on the Internet
Immediate tax investment program to strengthen Germany as a business location
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As part of the first measures taken by the newly elected federal government, the coalition parliamentary groups have presented a draft bill for an immediate tax investment program to strengthen Germany as a business location.
Use of Section 6 of the German Foreign Tax Act for moves to Switzerland
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Even if a person moves to Switzerland, the exit taxation is to be deferred without interest until 2021.
Disposal in the case of property transfer with loan assumption
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A transfer in part for consideration must also be divided into a fully remunerated and a fully gratuitous part if the consideration is less than the historical acquisition costs.
Contribution gain II through change of legal form
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A contribution gain II arises if the corporation whose shares have been contributed to another corporation by way of a qualified share exchange is converted into a partnership within seven years, according to the German Federal Fiscal Court in its ruling of November 27, 2024, Case No. X R 26/22.
Solidarity surcharge under constitutional scrutiny
BDO Website, Insight - Update
On March 26, 2025, the German Federal Constitutional Court announced its eagerly awaited decision (case no. 2 BvR 1505/20) on the constitutionality of the solidarity surcharge from the 2020/2021 assessment period. Accordingly, the levying of the solidarity surcharge continues to be constitutional.
The German Federal Ministry of Finance responded to the ruling of the German Federal Constitutional Court with its letter dated May 26, 2025. Accordingly, the previous instruction on provisional tax assessment with regard to pending proceedings on the solidarity surcharge will be cancelled with immediate effect. Tax assessments that are not yet final in this respect can now be definitively issued.