Tax and Legal UPDATE KW 10

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30.04.2021 verlängert
BMAS, Pressemitteilung vom 10.03.2021

Das Bundeskabinett verlängerte die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.03.2021. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen weitgehend unverändert in Kraft.

Missbrauchsfälle bei den Wirtschaftshilfen
DStV, Mitteilung vom 09.03.2021

Die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfen sind aktuell aufgrund eines größeren Betrugsverdachts kurzfristig ausgesetzt.

3. Corona-Steuerhilfegesetz
Bundesrat, Mitteilung vom 05.03.2021 über die Zustimmung

Nichtselbstständige Tätigkeit des Personals in regionalen Impf- oder Testzentren und mobilen Impf- oder Testteams
OFD Frankfurt a.M., Verfügung vom 10.02.2021, S 2331 A - 49 - St 210

Pflichtveranlagung wegen des Bezug von Kurzarbeitergeld
BayLfSt, Mitteilung vom 10.03.2021; s.a. BDO Übersicht zu Corona, A.2.

Der Bezug von Kurzarbeitergeld im Jahr 2020 kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur verpflichtenden Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2020 führen. Es ist rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.

Neueinstellungen im Internet/Intranet - Veranstaltungen

Tour Operator's Margin Scheme: Narrowing the Scope
BDO UK, Web Seminar, 22nd March 2021

Gewinnausschüttung von Kapitalgesellschaften
BDO Website, Aufsatz der BDO-Kollegen Schneider/Müller in der NWB

BDO Indirect Tax News issue 1/2021 - March 2021

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Umsatzsteuerliche Organschaft im internationalen Kontext
EuGH, Urteil vom 11. März 2021, C-812/19 (Danske Bank A/S)

Art. 9 Abs. 1 und Art. 11 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die in einem Mitgliedstaat ansässige Hauptniederlassung einer Gesellschaft, die zu einer Mehrwertsteuergruppe im Sinne von Art. 11 gehört, und die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Zweigniederlassung dieser Gesellschaft für Mehrwertsteuerzwecke als getrennte Steuerpflichtige anzusehen sind, wenn die Hauptniederlassung für die Zweigniederlassung Dienstleistungen erbringt und ihr die Kosten für diese Dienstleistungen zurechnet.

vGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung
BFH, Urteil vom 17. Juni 2020, I R 56/17 (NV)

Zur Vertragsauslegung bei Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalles sowie der Bindung des Revisionsgerichts an die tatrichterliche Würdigung.

Steuerbare Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder; (Rechtslage vor 2020)
BFH, Urteil vom 23.09.2020, XI R 35/18

Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt nur vor, wenn ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist, der einen Vorteil erhält, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt.

Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und kirchennaher Verein) durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH einer bestimmten Personengruppe (hier: allen christlichen Kirchen) zugutekommt und sich eine Wirkung zugunsten der einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen Vorteilen ableitet.

Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG
BFH, Urteil vom 28.10.2020, X R 36/19

Auch wenn ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als EUR 410 erzielt, ist er nicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG erfüllt sind.

Es besteht kein genereller Vorrang des Veranlagungstatbestands des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vor den anderen Veranlagungstatbeständen.

Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG
BFH, Urteil vom 01.10.2020, IV R 4/18

Der Betrag aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 S. 3 Nrn. 1 bis 3 EStG ist Teil des laufenden Gesamthandsgewinns, der nicht nach Quote verteilt wird.

Rechtsprechung – privater Bereich

Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
BFH, Urteil vom 16.12.2020, VI R 29/18, Pressemitteilung vom 11.03.2021

Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer nach einer Ruhelohnordnung, Satzung, Dienstordnung oder einem (Tarif-)Vertrag von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft eine lebenslängliche Alters- oder Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts und der Dauer seiner Dienstzeit gewährt wird. Die zugesagte Versorgung muss nach Voraussetzung, Art und Umfang ungeachtet gewisser Abweichungen einer beamtenrechtlichen Versorgung in wesentlichen Grundzügen gleichstehen.

Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG setzen nicht voraus, dass auch das vorangegangene Dienstverhältnis beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprach.

Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses
BFH, Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18

Lohnzahlungen an einen im Beruf des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits die Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Bei der nicht vollzeitigen Beschäftigung Angehöriger sind Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses unschädlich, wenn die konkrete Arbeitszeit des Angehörigen von den beruflichen Erfordernissen des Steuerpflichtigen abhängt und Unklarheiten deshalb auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine unübliche Gestaltung zurückzuführen sind.

Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z.B. Stundenzettel, dienen lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich.

Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien
BFH, Urteil vom 17.11.2020, VIII R 20/18, Pressemitteilung vom 11.03.2021

§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 2 EStG enthalten eine planwidrige Regelungslücke, soweit die dort enthaltenen Realisationstatbestände den Entzug von Aktien aufgrund der Auflösung und Abwicklung einer inländischen AG durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Löschung im Register nicht unmittelbar erfassen. Die planwidrige Regelungslücke ist durch eine entsprechende Anwendung des Veräußerungstatbestands gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu schließen.

Von einer "Veräußerung" der Aktien ist danach auszugehen, wenn die AG bei Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 S. 2 FamFG im Register gelöscht wird und das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs erlischt. Bei einer (früheren) Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Steuerpflichtigen durch die Depotbank wird der Tatbestand schon zu diesem Zeitpunkt verwirklicht.

Der Veräußerungstatbestand ist noch nicht verwirklicht, wenn der Aktionär schon vor der Löschung der AG mit einer Auskehrung von Vermögen im Rahmen der Schlussverteilung des Vermögens der AG objektiv nicht mehr rechnen kann oder die Notierung der Aktien an der Börse eingestellt oder deren Börsenzulassung widerrufen wird.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Kein Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Schlussbesprechung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.5.2020, 3 V 1087/20 AE(AO)

Steuerpflichtige haben keinen Anspruch auf Durchführung einer persönlichen Schlussbesprechung während der Corona Pandemie. Zwar ist grds. über das Ergebnis der Außenprüfung eine Schlussbesprechung abzuhalten. Jedoch gibt es in § 201 Abs. 1 S. 1 AO keine Vorgaben zu dem Ort sowie der Art und Weise der Durchführung. Die Prüfungsfeststellungen können auch in einem telefonischen Gespräch erörtert werden.

Finanzverwaltung

Begriff der Werklieferung/Werkleistung – Anpassung Abschnitt 3.8 Abs. 1 UStAE
BMF, Schreiben vom 11.03.21, Gz. III C 2 -S 7112/19/10001

Umsatzsteuerliche Organschaft: Auswirkungen der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
BMF, Schreiben vom 04.03.2021, Gz. III C 2 -S 7105/20/10001

Die Finanzverwaltung übernimmt die Grundsätze des BFH (Urteil vom 27.11.2019, XI R 35/17), dass eine Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger oder Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft nicht beendet und ändert den UStAE entsprechend.

Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 Versicherungsteuergesetz (VersStG)
BMF, Schreiben vom 04.03.2021, Gz. III C 4 - S 6400/21/10001

Vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben hat das BMF ausführlich zur Versicherungsteuerbarkeit gemäß § 1 VersStG Stellung genommen. Das BMF-Schreiben vom 26.09.1990 wird aufgehoben.

Sonstiges

Bekämpfung der Geldwäsche – Transparenzregister
FAQ des Bundesverwaltungsamt (BVA)

Das BVA hat seine FAQ zum Transparenzregister hinsichtlich des Kontrollbegriffs des § 3 Abs. 2 GwG überarbeitet (Seite 13 f. der FAQ).

(Schein-)Selbstständigkeit bei Rechtsanwälten - Abgrenzung
BRAK, Hinweise vom 10.03.2021

Es lässt sich nicht immer leicht bestimmen, ob ein freier Mitarbeiter oder man selbst als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tatsächlich frei oder abhängig beschäftigt ist. Die Hinweise des BRAK-Ausschuss Sozialrecht erläutern die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts maßgeblichen Abgrenzungskriterien und zeigen praktische Fallstricke auf.