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Corporate Tax News July 2021 | Issue 59
This issue of BDO’s Corporate Tax News contains an overview of reporting obligations in the digital economy, the European Commission’s blueprint for corporate taxation, an analysis of the CJEU’s decision in the Amazon case, draft guidance issued by Australia’s tax authorities on the tax treatment of intangibles, labor law changes in Mexico that affect corporate income tax, changes to Singapore’s GAAR, changes in the UK corporation tax rates that will have a direct impact on the recognition of current and deferred tax in company accounts, and the U.S. "Green Book" and much more.
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Cum-Ex-Aktiengeschäfte: Strafurteil bestätigt
BGH, Pressemitteilung zum Urteil vom 28.06.2021, 1 StR 519/20
Das bundesweit erste Strafurteil wegen Cum-Ex-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass das Geltendmachen tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. An einer vorsätzlichen Begehung bestand kein Zweifel, weil die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum bewusst arbeitsteilig auf die Auszahlung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer hingewirkten. Der BGH verwarf deshalb die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals kann nun weitergehen.
Auszahlung aus einem Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung als ermäßigt zu besteuernde Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
BFH, Urteil vom 23. April 2021, IX R 3/20
Wird ein Teil der Abfindung eines Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung dem arbeitnehmerfinanzierten Aufbaukonto der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage zugeführt, liegt im Zeitpunkt der Entgeltumwandlung insoweit kein Zufluss von Arbeitslohn vor.
Erfolgt die Auszahlung des im Aufbaukonto über mehrere Jahre im Wege der Entgeltumwandlung angesammelten Versorgungsguthabens als Einmalzahlung, kann eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG anzunehmen sein.
Dem Merkmal der Außerordentlichkeit steht nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer daneben eine weitere Altersversorgung aus einem --vom Aufbaukonto getrennten-- arbeitgeberfinanzierten Basiskonto zusteht, das darauf angesparte Versorgungsguthaben jedoch noch nicht zur Auszahlung gelangt ist.
Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte
BFH, Urteil vom 23. Februar 2021, II R 26/18
Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss nur auf die kaufmännische oder technische Betriebsführung ohne Möglichkeit der Erlangung einer Stimmenmehrheit reicht nicht aus.
Wird ein Grundstück an eine Kapitalgesellschaft verpachtet, ist auch dann von einer steuerschädlichen Nutzungsüberlassung an Dritte auszugehen, wenn Erwerber des Betriebsvermögens der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.
Zwei Betriebe bilden keinen Gleichordnungskonzern, wenn sie durch mehrere Personen beherrscht werden.
Rechtsprechung – privater Bereich
Privates Veräußerungsgeschäft - Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung
BFH, Urteil vom 25. März 2021, IX R 10/20
Eine "Anschaffung" bzw. "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind
Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen
BFH, Urteil vom 23. April 2021, IX R 20/19
Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt auch für im Gegenzug übertragene Fremdwährungsguthaben. Der Pensionsgeber erzielt insoweit sonstige Einkünfte aus Leistungen.
Erfasst wird bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte des Pensionsgebers aus Leistungen nur der (positive oder negative) "Spread" aus dem Pensionsgeschäft. Auch im Falle eines negativen "Spread" liegt die Einkünfteerzielungsabsicht vor, wenn unter Berücksichtigung der Gesamtumstände feststeht, dass das Pensionsgeschäft der Erwerbssphäre und nicht der Privatsphäre zuzuordnen ist.
Fließt der "Spread" in einer fremden Währung zu, muss der Betrag im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses (einmal) in inländische Währung umgerechnet werden. Ein positiver "Spread" fließt im Zeitpunkt der Zahlung des "Kaufpreises" zu, ein negativer "Spread" fließt im Zeitpunkt der Zahlung des "Rückkaufpreises" ab.
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse
BFH, Beschluss vom 14. April 2021, III R 30/20
Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.
Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.
Der Steuerpflichtige wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zweckgebundenen Zuschuss gewährt.
Die Anrechnung der steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 33 EStG auf die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Ort der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren in Pandemiezeiten
BFH, Beschluss vom 18. März 2021, V B 29/20
Führt das FG die Prozessakten in Papierform, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen gewährt.
Die Übersendung von Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten zum Zwecke der dortigen Einsichtnahme bleibt auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Dabei ist die Entscheidung, Akteneinsicht ausnahmsweise außerhalb von Diensträumen zu gewähren, eine nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende Ermessensentscheidung des FG.
Hat das FG bei seiner Entscheidung die für und die gegen eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen sprechenden Gründe hinreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen, kann sich die Versagung der Akteneinsicht in den Kanzleiräumen auch unter Berücksichtigung der besonderen Pandemielage als ermessensfehlerfrei erweisen.
Finanzverwaltung
Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR – neue Beträge ab 04/2021
BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Gz. IV C 5 - S 2353/20/10004
Die Finanzverwaltung gibt die ab 01.04.2021 bzw. 2022 maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bekannt.
Gemeinnützigkeitsreform 2020 - Änderung des AEAO und des UStAE nötig?
IDW, Stellungnahme vom 26.07.2021
Das Jahressteuergesetz 2020 hat teilweise zu erheblichen Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts geführt. Das IDW weist erneut darauf hin, dass einige der geplanten Neuregelungen unklar formuliert, die Normen daher auslegungsbedürftig seien. Daher sei mit Ergänzungen und Klarstellungen der Anwendungserlasse zur AO und zum UStG kurzfristig mehr Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen.
Corona-Krise
Überbrückungshilfe III Plus
BMF, FAQ vom 22.07.2021
Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der vierten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von Juli 2021 bis September 2021) und sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen sowie prüfende Dritte gedacht.
Steuerliche Erleichterungen
BMF, Mitteilung vom 06.07.2021 zu den überarbeiteten FAQ
IDW, aktualisierter Fachlicher Hinweis vom 27.07.2021
Die aktuelle Mitteilung des BMF sowie de aktualisierte Fachliche Hinweis des IDW geben einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen. Die enthaltenen Informationen wurden auf den neuesten Stand gebracht und um hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt.
Kostenbeteiligung für Corona-Rückholaktion absetzbar?
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Mitteilung vom 07.07.2021
Das Auswärtige Amt hat begonnen, Kostenbescheide für die Corona-Rückholaktion aus dem Ausland im März/April 2020 zu versenden. Die zurückgeholten Touristen und Geschäftsreisende haben sich an den Kosten des Rückflugs mit einer Pauschale zu beteiligen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern sieht die Rückholung als zwangsläufig an, so dass diese Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden können.
Hinweis: das BMF sieht dies in Ziff. VI.7. des FAQ-Steuern (s.o.) anders, weil die Auslandsreise als Ursache des Aufwands nicht zwangsläufig war. Bei Dienstreisen liegen aber Werbungskosten vor.
"Corona-Sonderregelung" in der Künstlersozialversicherung
Künstlersozialkasse, Mitteilung vom 22.07.2021
Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.
Sonstiges
Unwetterschäden
BMF, Schreiben vom 23.07.2021
Zur Unterstützung der Bewältigung der Folgen aus der Unwetterkatastrophe verfügt das BMF einige umsatzsteuerrechtliche Begünstigungen: Überlassung von Wohnraum - Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden - Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung) - Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 - Sachspenden.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 28.7.2021
Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Pressemitteilung v. 27.7.2021
FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung vom26.07.2021
FinMin Niedersachsen, Mitteilung vom 23.07.2021
FinMin NRW, Pressemitteilung vom 23.07.2021 - erweiterter Katastrophenerlass
FinMin Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 23.07.2021
FinMin Bayern, Katastrophenerlass vom 19.07.2021
Sachsen und das Saarland haben erstmalig Erlasse bekanntgegeben, Baden-Württemberg und Niedersachsen sich den Ländererlassen angeschlossen. Die weiteren Länder haben ihre jeweiligen Erlasse an die veränderten Sach- und Rechtslagen angepasst.