Neueinstellungen im Internet
Energiekosten: Aktuelle Entwicklungen zu Abgaben und Umlagen
Web Seminar unseres Kooperationspartners BDO Legal am 01.12.2021
Digitalisierung mit Alteryx auch im Steuerumfeld
Web Seminar am 30.11.2021
On the determination of the market interest rate for corporate loans
BDO Website, Insight
Förderung der E-Mobilität: Zuschüsse und steuerliche Aspekte
BDO Website, Insight und Publikation
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA-Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen
BFH, Beschluss vom 13.07.2021, I R 63/17
Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisationen der Vereinten Arbeit sowie steuerpflichtige juristische Personen, die nach 1988 errichtet worden sind.
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur sog. statischen Abkommensauslegung fest, stellt aber klar, dass bei Vorliegen einer sog. Fortgeltungsvereinbarung für die Abkommensauslegung auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung abzustellen sein kann.
Rechtsprechung – privater Bereich
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen
BFH, Urteil vom 01.09.2021, III R 18/21; Pressemitteilung vom 18.11.2021
§ 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Kindergeldfestsetzungen vorsieht.
Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkts
BFH, Urteil vom 02.09.2021, VI R 14/19 (NV)
Die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale setzt gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG voraus, dass der Arbeitnehmer den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zum einen typischerweise arbeitstäglich und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat.
Ein "typischerweise arbeitstägliches" Aufsuchen erfordert kein ausnahmsloses Aufsuchen des vom Arbeitgeber festgelegten Orts oder Gebiets an sämtlichen Arbeitstagen des Arbeitnehmers.
Für die Frage, ob der Arbeitnehmer denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufgrund der Weisung des Arbeitgebers "dauerhaft" aufzusuchen hat, ist die Legaldefinition in § 9 Abs. 4 S. 3 EStG entsprechend heranzuziehen.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim Familienleistungsausgleich
BFH, Urteil vom 26.05.2021, III R 50/19
Wird ein noch nicht festsetzungsverjährter Kindergeldanspruch aufgrund der Anwendung der Frist des § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 ausgeschlossen, ist er auch bei der Günstigerrechnung und der Hinzurechnung nach § 31 S. 4 EStG nur in Höhe von 0 € zu berücksichtigen.
Die Frage, ob der Kindergeldanspruch durch die Frist des § 66 Abs. 3 EStG ausgeschlossen wird, haben die Finanzämter und Finanzgerichte selbstständig und ohne Bindung an die Beurteilung im Kindergeldverfahren zu entscheiden.
Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags
BFH, Beschlüsse vom 22.10.2021, IX B 15/21 (NV) und IX B 16/21 (NV)
Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das FG den Antrag auf Terminsverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt.
Finanzverwaltung
Entfernungspauschalen
BMF, Schreiben vom 18.11.2021, Gz. IV C 5 - S 2351/20/10001
Die Finanzverwaltung hat das bisherige Schreiben zu den Entfernungspauschalen aus dem jahr 2013 an zwischenzeitlich ergangene Gesetze angepasst, insbesondere die Erhöhung des Betrags ab dem 21. km durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 (§ 3 Nr. 39, § 19a EStG)
BMF, Schreiben vom 16.11.2021, Gz. IV C 5 - S 2347/21/10001 :006
Insbesondere Änderungen durch das Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 machen neue Erläuterungen zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 notwendig.
Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b UStG bei elektronischen / computergestützten Kassensystemen
BMF, Schreiben vom 16.11.2021, Gz. III C 2 - S 7295/19/10001 :001
Abschnitt 14b.1 Abs. 1 UStAE lässt es nun ausreichen, dass es für mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme erteilte Rechnungen ausreicht, wenn ein Doppel der Ausgangsrechnung (Kassenbeleg) aus den unveränderbaren digitalen Aufzeichnungen reproduziert werden kann, die auch die übrigen Anforderungen der GoBD erfüllen.
DAC6 – Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021,
Gz. IV A 3 - S 0304/19/10006
Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb) AO“ wurde auf den Stand 12.10.2021 aktualisiert.
Corona-Krise
Überbrückungshilfe III und III Plus und Eintragungen ins Transparenzregister
FAQ zu den Wirtschaftshilfen, Ergänzung vom 15.11.2021 um je Ziff. 3.19
Im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus ist unter anderem zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragstellenden durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister i. S. von § 20 Abs. 1 GwG offengelegt sind. Nach Wegfall der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GWG könnte sich insoweit u.U. Handlungsbedarf ergeben.
Antragstellung bei Überbrückungshilfe III und III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen
Wirtschaftsprüferkammer, Mitteilung vom 18.11.2021
Das Bundeswirtschaftsministerium hat aus aktuellem Anlass aktuell noch einmal darauf hingewiesen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch integraler Teil einer Antragstellung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus ist. Prüfende Dritten haben diese Angaben deshalb sorgfältig zu prüfen.
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht
FG Münster, Beschluss vom 15.10.2021, Az. 9 V 2341/21 K
Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist nicht in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen. Es sei ernstlich zweifelhaft, bei der Berechnung die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in die Gesamtverbindlichkeiten und in die bezahlten Verbindlichkeiten einzubeziehen, da die Soforthilfe zweckgebunden und damit nicht pfändbar sei. Dies hat das FG Münster mit in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids entschieden.
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